Inhalt dieser Seite
- Sicherheit beim Gerüst: Verantwortung von Anfang an
- Gefährdungsbeurteilung: Grundlage für jede Gerüstnutzung
- Qualifikation der Gerüstbaue
- Sichere Lagerung, Transport und Materialprüfung
- Absturzsicherung
- Tragfähiger Untergrund
- Verankerung des Gerüsts
- Prüfung und Freigabe
- Sichere Nutzung
- DGUV 201-011 in der Praxis

Sicherheit beim Gerüst: Verantwortung von Anfang an
Die DGUV 201-011 macht klar: Sicherheit beginnt bereits lange vor dem ersten Gerüstrohr. Alle Beteiligten tragen Verantwortung. Dazu gehören die Planung, die Montage und die spätere Nutzung des Gerüsts. Bereits bei der Planung müssen Risiken erkannt und technische Schutzmaßnahmen eingeplant werden. Die Montage darf nur von qualifiziertem Personal durchgeführt werden, das nachweislich geschult und unterwiesen wurde. Auch während der Nutzung bleibt die Verantwortung bestehen: Das Gerüst darf nur betreten werden, wenn es geprüft und freigegeben ist. Änderungen dürfen nur durch Fachpersonal erfolgen. Die DGUV 201-011 liefert dafür klare Vorgaben und hilft dabei, Unfälle durch ein systematisches Sicherheitskonzept zu vermeiden.
Gefährdungsbeurteilung: Grundlage für jede Gerüstnutzung
Bevor ein Arbeitsgerüst aufgestellt wird, verlangt die DGUV 201-011 eine umfassende Gefährdungsbeurteilung. Hier werden alle möglichen Risiken erfasst:
- Absturzgefahren für Monteure und Nutzer
- Elektrische Risiken durch Stromleitungen
- Witterungseinflüsse wie Sturm, Schnee, Eis
- Gefahrstoffe (z. B. bei Sanierungsarbeiten)
- Überschneidungen mit anderen Gewerken
Die Gefährdungsbeurteilung bestimmt die Schutzmaßnahmen, die zwingend umzusetzen sind. Technische Schutzmaßnahmen wie vorlaufende Seitenschutzsysteme haben Vorrang. Erst wenn diese nicht möglich sind, kommen Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) wie Auffanggurte ins Spiel. Jede Gefährdungsbeurteilung muss dokumentiert und laufend angepasst werden.
Qualifikation der Gerüstbauer: Nur Fachkräfte dürfen montieren
Die DGUV 201-011 schreibt vor, dass nur geschultes Fachpersonal Gerüste errichten, verändern oder abbauen darf. Das umfasst:
- Ausgebildete Gerüstbauer
- Bauhandwerker mit nachgewiesener Erfahrung im Gerüstbau
- Mitarbeitende mit spezieller Unterweisung gemäß DGUV 201-011
Die Schulung umfasst wichtige Themen wie:
- Aufbaupläne und Verwendungsanleitungen
- zulässige Belastungen und Lastklassen
- Absturzsicherung während der Montage
- Rettungs- und Notfallkonzepte
Nur wer regelmäßig geschult ist, kann den sicheren Aufbau garantieren. Eine fachkundige Aufsichtsperson begleitet den gesamten Montageprozess.
Sichere Lagerung, Transport und Materialprüfung: Schon vor dem Aufbau beginnt die Sicherheit
Bereits beim Transport und der Lagerung der Gerüstbauteile legt die DGUV 201-011 hohe Maßstäbe an:
- Transportsicherung der Bauteile
- Schutz der Materialien vor Beschädigungen und Witterung
- Prüfung aller Bauteile vor dem Aufbau auf sichtbare Schäden
- Nur einwandfreie Teile dürfen verbaut werden
Defekte, verbogene oder korrodierte Bauteile werden sofort ausgesondert. So wird sichergestellt, dass kein beschädigtes Material in den Aufbau gelangt.
Absturzsicherung: Technische Maßnahmen haben Vorrang
Die größte Gefahr auf dem Gerüst bleibt der Absturz. Die DGUV 201-011 regelt daher die Absturzsicherung in klarer Reihenfolge:
- Technische Absturzsicherung (z. B. vorlaufender Seitenschutz, Montagesicherungsgeländer, Schutznetze)
- Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) nur bei fehlenden technischen Möglichkeiten
Wird PSAgA notwendig, sind spezielle Schulungen und Rettungskonzepte vorgeschrieben. Ein jederzeit funktionierender Rettungsplan gehört zur Pflichtausstattung jeder Baustelle.
Tragfähiger Untergrund: Das Fundament jedes sicheren Gerüsts
Ohne stabilen Untergrund keine sichere Gerüstnutzung. Die DGUV 201-011 fordert, dass die Bodenbeschaffenheit im Vorfeld geprüft wird. Kritisch sind:
- nicht verdichteter Baugrund
- unterirdische Hohlräume (z. B. Schächte, Kanäle)
- Baugrubenränder
- überbaute Kellerdecken
Entsprechend werden lastverteilende Maßnahmen wie Fußplatten, Spindeln und Unterlegbohlen geplant. Bei kritischen Böden sind zusätzliche statische Nachweise notwendig.
Verankerung des Gerüsts: Standsicherheit in der Höhe sichern
Fassadengerüste, die über eine gewisse Höhe hinausgehen, müssen zusätzlich verankert werden. Die DGUV 201-011 regelt exakt:
- Nur tragfähige Bauteile dürfen die Lasten aufnehmen (Beton, tragendes Mauerwerk)
- Keine Befestigungen an nicht tragfähigen Elementen wie Fenstern oder Fallrohren
- Sonderverankerungen müssen geprüft und dokumentiert werden
- Belastungsproben sichern die Qualität der Verankerung
So bleibt das Baugerüst auch bei Windlast, Erschütterungen oder dynamischen Lasten standsicher.
Prüfung und Freigabe: Das Prüfschild zeigt den aktuellen Zustand
Bevor ein Gerüst genutzt werden darf, erfolgt die Freigabe durch eine befähigte Person. Diese prüft:
- Vollständigkeit des Seitenschutzes
- sichere und rutschfeste Zugänge
- standsicheren Aufbau nach Montageanleitung
- Belastbarkeit aller Arbeitsbereiche
- ordnungsgemäße Verankerung
Das Prüfschild am Zugang dokumentiert die erfolgte Prüfung und gibt den aktuellen Status an. Nach besonderen Ereignissen (z. B. Sturm, Anprall, Umbau) ist eine erneute Prüfung vorgeschrieben.
Sichere Nutzung: Verantwortung während der gesamten Bauzeit
Auch im laufenden Betrieb bleibt Sicherheit oberstes Gebot:
- Nur unterwiesene Personen dürfen das Gerüst betreten
- Werkzeuge und Materialien müssen gesichert werden
- Schäden oder Veränderungen am Gerüst sind sofort zu melden und zu beheben
- Regelmäßige Sichtkontrollen erhalten den sicheren Zustand
Nur durch konsequente Aufmerksamkeit aller Beteiligten bleibt die Sicherheit über die gesamte Bauzeit hinweg aufrechterhalten.
DGUV 201-011 in der Praxis: Dein klarer Leitfaden für den sicheren Gerüstbau
Die DGUV 201-011 liefert alle rechtlichen, organisatorischen und technischen Vorgaben für den sicheren Umgang mit Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten. Für dich bedeutet das: Du musst nicht alle 60 Seiten im Detail studieren. Wichtig ist, dass du mit einem professionellen Partner zusammenarbeitest, der sämtliche Vorgaben konsequent umsetzt und dokumentiert. So bist du auf der sicheren Seite und kannst dich auf deine Baustelle konzentrieren – wir kümmern uns um den sicheren Gerüstbau.
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Quelle: DGUV