PSAgA: Richtig einsetzen und Unfälle vermeiden

In vielen Fällen ist es nicht möglich, an einem Gerüst Auffangnetze oder einen Seitenschutz anzubringen. Dann schreiben die Berufsgenossenschaften eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) vor, die Unfälle vermeidet oder deren Folgen minimiert.

Was versteht man unter einer PSAgA?

Das Arbeiten in großen Höhen ist stets mit Gefährdungen verbunden. Eine PSAgA ist in vielen Fällen unerlässlich, denn sie dient in gefährlichen Situationen der Sicherheit der Beschäftigten. Man unterscheidet verschiedene Systeme, die unter jeweils anderen Bedingungen Anwendung finden.

Diverse Kategorien für unterschiedliche Zwecke

Zur PSA gegen Absturz gehört eine Reihe genormter Ausrüstungs-Komponenten, die unter der Überschrift „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“ in den Regeln 112 bis 198 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beschrieben sind.

Welches System im Einzelfall erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Zweck ab und den auftretenden Gefährdungen. Man unterscheidet deshalb Auffang-, Rückhalte- und Positionierungs-Systeme.

Ein Auffangsystem kann einen freien Fall nicht unbedingt verhindern, muss den Betroffenen aber verlässlich auffangen, seine Fallstrecke

eingrenzen sowie den Fangstoß reduzieren, und zwar auf höchstens sechs Kilo-Newton (kN). Die gestürzte Person wird durch das System in einer hängenden Lage gehalten und kann so auf Hilfe warten.

Durch eine Begrenzung des Aktionsradius des Beschäftigten lässt sich ein Sturz ebenfalls verhindern. Dann spricht man von einem Rückhaltesystem.

Bei einem Arbeitsplatz-Positionierungs-System kann sich der Mitarbeiter an Fixpunkten anschlagen und seine Arbeitshaltung sichern, so dass er beide Hände frei hat für seine Tätigkeit.

Mann schnallt sich mit dem PSAGA fest

Die Komponenten der Schutzausrüstung

Die Auffanggurte unterliegen der DIN EN 361, für Haltegurte gilt die DIN EN 358. Beide sind Haltevorrichtungen und werden eng am Körper getragen. Um ihre volle Wirkung zu entfalten, sind sie mit einer festen oder mobilen Anschlag-Einrichtung verbunden (DIN EN 795), deren Kraft ausreicht, den Sturz zu verhindern oder abzufangen.

Zur Verbindung der Befestigungspunkte mit der betroffenen Person dienen Bänder oder Seile, die aus Chemiefasern oder Stahl hergestellt sind, oft auch Ketten. An deren Enden befinden sich die entsprechenden Verbindungs-Elemente (DIN EN 362), etwa manuell verriegelbare oder automatische Karabiner bzw. Rohrhaken. Weil sie in einem Auffangsystem eingesetzt werden, müssen diese Elemente mit Falldämpfern ausgestattet sein. Oder sie weisen andere Eigenschaften auf, welche die Fallkräfte minimieren. Integrierte Falldämpfer erfüllen diese Funktion, etwa Reibfalldämpfer mit einer Seilbremse.

Höhensicherungsgeräte funktionieren wie der Sicherheitsgurt im Kraftfahrzeug. Beim Auftreten einer zuvor festgelegten Geschwindigkeit beim Anziehen des Gurts blockiert der Mechanismus, und der Betroffene wird gehalten bzw. aufgefangen.

Die DIN EN 358 definiert Verbindungselemente ohne Falldämpfung. Diese dürfen nicht zum Auffangen eingesetzt werden, sondern ausschließlich zum Rückhalten oder zur Positionierung am Arbeitsplatz.

PSAGA im Einsatz

Maßnahmen bei einer Rettung

Im Fall eines Absturzes ist sofort der Notruf zu tätigen, bei Bedarf wird ein Notarzt angefordert. Der Verunglückte kann verschiedenen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sein, wenn er über einen längeren Zeitraum bewegungslos im Auffanggurt hängt. Unter anderem droht ein lebensbedrohliches Hängetrauma (orthostatischer Schock).

Die Retter sichern sich, indem sie eine Prusikschlinge oder ein Halteseil mit einer Längeneinstellung benutzen. Über flüssigen Materialien sind Abseilgeräte und Rettungshubgeräte der Klasse B nicht verwendbar.

Im Anschluss an die Rettung sollten die Verantwortlichen den Betroffenen auf Symptome des Hängetraumas überprüfen. Als solche gelten:

  • Blässe
  • Übelkeit
  • Anstieg von Puls und Blutdruck, später ein Abfallen der Herzfunktionen
  • Schwindel
  • Sehstörungen
  • Kurzatmigkeit
  • Schwitzen

Nach der Rettung erfolgen die üblichen Erste-Hilfe-Maßnahmen. Beim Lagern berücksichtigen die Sanitäter den Wunsch des Verunglückten, möglich ist auch eine Flachlagerung. Nicht länger empfohlen wird die Kauerstellung, wenn die Person bei Bewusstsein ist. Wurde die Rettungsausrüstung beschädigt oder durch den Sturz belastet, darf sie nicht verwendet werden, bis eine dazu ausgebildete Person eine erneute Benutzung freigibt.

Unfälle und Gefährdungen vermeiden mit einer PSAgA

Voraussetzung für einen wirksamen Arbeitsschutz ist ein verantwortliches Handeln aller Beteiligten. Die PSA muss also stets auf ihre korrekte Funktion überprüft werden, der Mitarbeiter nimmt regelmäßig an Schulungen teil, um jederzeit auf den Ernstfall vorbereitet zu sein. Auch die Verwendung der PSA erfolgt nur gemäß den Bestimmungen. Das Unternehmen sorgt für eine umfassende Einweisung der Beschäftigten und eine ständige Aktualisierung des Wissensstandes.

Gerüstbau mit dem PSAGA

Die PSAgA in der Praxis und das Verhalten der Beteiligten

Das Unternehmen sollte mit seinen Beschäftigten vor der ersten Nutzung jeder Schutzausrüstung einen Benutzungstest durchführen. Nach Paragraph 15, Absatz 2 des Arbeitsschutzgesetzes sind die Mitarbeiter darüber hinaus verpflichtet, vor dem ersten Gebrauch einer PSAgA an entsprechenden Unterweisungen teilzunehmen, in denen eine „befähigte Person” den bestimmungsgemäßen Gebrauch vermittelt, etwa wie die Mitarbeiter eine PSA richtig anlegen.

Oft verweigern einzelne Beschäftigte die Nutzung einer PSAgA. Meist beklagen sie eine mangelhafte Ergonomie oder einen schlechten Tragekomfort der Ausrüstung. Nach einer gründlichen Einweisung in den Umgang mit den Komponenten der PSA sind ihre Argumente meist hinfällig.

Der Betrieb ist per Gesetz verpflichtet, den Arbeitsschutz den Vorschriften entsprechend umzusetzen. Eine entsprechend qualifizierte Person übernimmt die Einweisung der Beschäftigten in den Umgang mit der PSA gegen Absturz und ihr Verhalten in Gefahrensituationen. Die Nutzung der PSAgA ist regelmäßig zu trainieren, und mindestens ein mal im Jahr oder bei Bedarf überprüft die befähigte Person den Zustand der Rettungsausrüstung.

Der Mitarbeiter soll nach den Bestimmungen der DGUV eine PSAgA vor jeder Verwendung einer Sicht- bzw. Funktionsprüfung unterziehen. Er legt außerdem vor Beginn der eigentlichen Arbeiten geeignete Anschlagpunkte fest, um ein unbeabsichtigtes Auslösen der Mechanismen zu verhindern. 

FAQ zur PSAgA

Was ist eine PSAgA und wofür steht die Abkürzung?

Bei Arbeiten in der Höhe soll die „Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz“ den Gerüstbauer, Dachdecker oder Höhenretter vor Unfällen schützen und bei einem Sturz das Verletzungsrisiko minimieren.

Was sind die wichtigsten Bestandteile einer PSAgA?

Eine PSA gegen Absturz besteht aus Bändern, Seilen oder Ketten, die an Fixpunkten befestigt werden. Somit entsteht ein solider Fangraum, der entweder einen Absturz verhindert oder für die nötige Standsicherheit beim Arbeiten sorgt. 

Welche Maßnahmen sind im Rahmen der PSAgA bei einer Rettung erforderlich?

Zunächst den Notruf betätigen und einen Arzt anfordern, mögliche Symptome eines Hängetraumas feststellen. Die Helfer beachten die Eigensicherung und leisten Erste Hilfe wie üblich.

Wie kann man Unfälle und Gefahren mithilfe einer PSAgA vermeiden?

Auswahl der Komponenten je nach Arbeitssituation. Vor dem Gebrauch: Sichtprüfung und Funktionskontrolle. Die Schutzausrüstung nur komplett verwenden, Hektik und Nachlässigkeiten beim Anlegen vermeiden. 

Wie sieht ein erfolgreicher Gebrauch einer PSAgA in der Praxis aus, und welche Rolle spielen dabei die Beteiligten?

Der Unternehmer verpflichtet, den Arbeitsschutz den Vorschriften entsprechend umzusetzen. Eine fachlich qualifizierte Person übernimmt die Einweisung der Beschäftigten in den Umgang mit der PSA gegen Absturz und ihr Verhalten in Gefahrensituationen. Der Mitarbeiter verwendet die PSA nur entsprechend ihrer Bestimmung.

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