Befähigte Personen für die Prüfung und Abnahme von Gerüsten

Beitrag überarbeitet am 18.08.2023

Ein Gerüst ist schnell aufgebaut. Doch ob es sicher ist und darauf Arbeiten verrichtet werden können, entscheidet eine befähigte Person. Man hört es immer mehr, doch was genau ist eine befähigte Person und kann jeder zu einer befähigten Person werden? Im folgenden Beitrag klären wir auf.

Auf einen Blick:

  • Eine befähigte Person prüft und nimmt den Auf-, Um- und Abbau von Gerüsten ab.
  • Der Arbeitgeber wählt die befähigte Person aus.
  • Einschlägige Erfahrung im Beruf, eine berufliche Ausbildung und die zeitnahe Tätigkeit im beruflichen Umfeld der Prüfung sind Voraussetzungen.

Warum muss ein Gerüst von einer befähigten Person abgenommen werden?

Die Baubranche boomt und das sieht man egal, wohin man schaut. Gerüste sind überall. Denn überall ab 2 m Absturzhöhe benötigt man ein Gerüst. Doch damit unsachgemäß aufgestellte Baugerüste niemanden gefährden, schreibt der Gesetzgeber vor, dass das Aufbauen, Umbauen und Abbauen eines Gerüstes nur unter Aufsicht einer befähigten Person erfolgen darf. Darüber hinaus muss das aufgestellte Fassadengerüst vor Benutzung durch eine befähigte Person geprüft und abgenommen werden.

Wer ist eine befähigte Person?

Eine befähigte Person wird vom Arbeitgeber ausgewählt. Doch aufgepasst, nicht jeder kann zur befähigten Person bestellt werden. Nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit 1203 müssen befähigte Personen für den Aufbau und die Prüfung von Gerüsten drei Voraussetzungen erfüllen:

  • einschlägige berufliche Ausbildung (Berufsausbildung, Studium)
  • über die Berufserfahrung verfügen (mit den betreffenden oder vergleichbaren Arbeitsmitteln)
  • zeitnah im beruflichen Umfeld der Prüfung tätig sein

Die einschlägige Berufsausbildung kann ganz einfach durch einen Berufsabschluss nachgewiesen werden. In den meisten Fällen sind das die Gerüstbauer, Gerüstbaumeister oder Gerüstbauobermonteure. Selbstverständlich setzt die Berufserfahrung im Umgang mit Gerüsten vor. Die befähigte Person muss auf dem Stand der Technik im Gerüstbau sein und die entsprechenden Sicherheitsvorschriften kennen und auch anwenden können.

Welche Vorschriften muss eine befähigte Person kennen?

Eine befähigte Person muss neben verschiedenen DIN-Normen und den Aufbau- und Verwendungsanleitungen und Montage von Gerüsten auch folgende Vorschriften kennen:

  • Arbeitsschutzgesetz
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • technische Regeln für Betriebssicherheit 1203, 2121 Teil 1 und 2

Anforderungen an eine befähigte Person

  1. Fachliche Qualifikation: Erforderlich sind angemessene Ausbildungen oder Kurse im Gerüstbau.
  2. Praktische Erfahrung: Kenntnisse im Aufbau, der Inspektion und Demontage von Gerüsten sind unverzichtbar.
  3. Normen und Vorschriften: Verständnis der geltenden Sicherheitsstandards und -vorschriften im Gerüstbau.
  4. Risikobewertung: Fähigkeit zur Erkennung und Minimierung von Risiken während der Arbeiten.
  5. Kommunikation: Klar verständliche Kommunikation mit Teammitgliedern und Auftraggebern.
  6. Inspektion und Berichterstattung: Befähigung zur gründlichen Inspektion von Gerüsten und Erstellung von Berichten.
  7. Ethik und Integrität: Integres Verhalten bei der Bewertung von Gerüsten und Sicherheitsfragen.
  8. Aktualisierung des Wissens: Fortlaufende Weiterbildung über neue Entwicklungen im Gerüstbau.
  9. Zusammenarbeit: Fähigkeit zur effektiven Teamarbeit mit anderen Beteiligten.

Wo kann ich eine Weiterbildung zur befähigten Person im Gerüstbau machen?

Neben der BG Bau bieten auch der TÜV Süd und Nord, die DEKRA uvm. diese Weiterbildung an. Die Kosten belaufen sich je nach Institution zwischen 380,00 € – 1200,00 € und dauert meistens 1–2 Tage. Die Kenntnisse sollten jedoch alle 2 Jahre nach Abschluss der Ausbildung in einem Fortbildungslehrgang aufgefrischt werden.

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