Gerüstwissen

Befähigte Personen für die Prüfung und Abnahme von Gerüsten

Was ist eine befähigte Person?

Eine befähigte Person prüft und nimmt den Auf-, Um- und Abbau von Gerüsten ab.

Wer kann eine befähigte Person werden?

Folgende Voraussetzungen musst du erfüllen: – einschlägige berufliche Ausbildung (Berufsausbildung, Studium) – über die Berufserfahrung verfügen (mit den betreffenden oder vergleichbaren Arbeitsmitteln) – zeitnah im beruflichen Umfeld der Prüfung tätig sein

Welche Vorschriften muss eine befähigte Person kennen?

Eine befähigte Person muss neben verschiedenen DIN-Normen und den Aufbau- und Verwendungsanleitungen und Montage von Gerüstenauch folgende Vorschriften kennen: – Arbeitsschutzgesetz – Betriebssicherheitsverordnung – technische Regeln für Betriebssicherheit 1203, 2121 Teil 1 und 2

Was kostet eine Weiterbildung?

Die Kosten belaufen sich je nach Institution zwischen 380,00 € – 1200,00 € und dauert meistens 1–2 Tage.

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