Mietminderung bei Arbeiten an der Fassade

Mehrfamilienhaus mit Gerüst

Arbeiten an oder in einem Gebäude bedeuten für die Bewohner immer eine Belastung. Durch ein Fassadengerüst vor den Fenstern oder dem Balkon ist die Wohnqualität zudem erheblich eingeschränkt. Auf was aber hat der Vermieter zu achten, wenn er ein Gerüst vor der Fassade aufbauen lässt?

Die Rechte des Mieters beim Aufbau von Gerüsten

Wird für Arbeiten am Haus ein Baugerüst installiert, muss sich der Vermieter an die gesetzlichen Vorgaben halten. Der Mieter seinerseits ist berechtigt, einen Teil der Miete – in angemessener Höhe – einzubehalten, als Entschädigung für eine geminderte Wohnqualität.

Muss der Vermieter das Gerüst ankündigen?

Der Hausbesitzer und Auftraggeber der Bauarbeiten muss den Vermieter rechtzeitig über den Aufbau der Gerüstkonstruktion informieren. Die Gerichte sprechen von einer angemessenen Frist, innerhalb derer der Wohnungsnehmer in Kenntnis zu setzen ist. Der Zeitrahmen ist abhängig von der Dringlichkeit der Maßnahme, sollte aber einige Wochen betragen. Ausgenommen von der Informationspflicht sind Notfälle wie Unwetter, Einsturzgefahr oder ähnliche.

Grundsätzlich muss der Mieter Maßnahmen, die dem Erhalt des Gebäudes dienen, in jedem Fall dulden. Zwar kann er in einer für ihn bestehenden Notsituation Einspruch einlegen, allerdings wird er damit nicht viel mehr erreichen als eine nur kurzfristige Verschiebung. 

Mietminderung beim Gerüst

Oft ist der Anlass für eine Mietminderung das Baugerüst, das für die Arbeiten, die der Instandhaltung oder der Modernisierung dienen, aufgebaut wird. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sagt in Paragraph 536, dass der Mangel das Wohnen erheblich beeinträchtigen muss, damit der Mieter seine monatlichen Zahlungen mindern darf.

Um welchen Betrag der Mieter aber den Mietzins senken kann, ist in den Gesetzen nicht eindeutig festgelegt. Deshalb nun eine Tabelle mit beanstandeten Mängeln, Urteilen und Prozentsätzen, welche die Richter im Einzelfall für angemessen hielten:

  • Mangel – Minderung in Prozent – Gericht
  • Gerüst vor einer Dachgeschosswohnung, Dacharbeiten – 50 – BGH. Az. VIII ZR 181/12, 2012
  • Baugerüst, Verdunklung von Küche und Speisekammer – 0 – LG Berlin, Az. 63 S 194/06, 2006
  • Gerüst, Bauarbeiten am Gebäude – 20 – AG Wiesbaden, Az. 93 C 2696/11, 2012

Die hier genannten Prozentsätze können nur der Orientierung dienen. Was im jeweiligen Fall als „angemessen“ gelten kann, hängt immer auch von der Lebenserfahrung und der Einschätzung des Richters ab, das gilt auch für eine Mietminderung bei Fassadenarbeiten.

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