Zuletzt überarbeitet am 03.03.2023
- Die TRBS 2121 regeln den Arbeitsschutz auf einer Baustelle mit Gerüst.
- Dabei gibt es technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen.
- Gerüstbaubetriebe müssen ihre Kunden auf die Vorschriften hinweisen.
Für den Arbeitsschutz auf einer Baustelle mit Gerüst gelten die „Technischen Regeln für Betriebssicherheit“ (kurz TRBS). Die TRBS 2121 traten im Februar 2019 in Kraft, sie verschärften die bisher geltenden Vorschriften. Sie richten sich an spezialisierte Gerüstbaubetriebe und darüber hinaus an alle Bauhandwerksbetriebe, für deren Arbeiten Gerüste unerlässlich sind. Das sind unter anderem Dachdecker, Maler und Maurer.
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Was fordern die TRBS 2121?
Neben Begriffsbestimmungen und allgemeinen Vorschriften definieren die TRBS 2121 vor allem diejenigen Maßnahmen, die dem Schutz gegen einen Absturz vom Gerüst dienen. Dabei gibt es technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen, die in dieser Reihenfolge priorisiert werden. Das bedeutet: Zuerst sind technische, dann organisatorische und danach personenbezogene Schutzmaßnahmen zu treffen, wie es der § 4 Abs. 2 S. 2 BetrSichV fordert (Betriebssicherheitsverordnung). Daraus ergibt sich folgende Rangfolge bei der Auswahl von Schutzmaßnahmen:
- #1 Absturzsicherungen: Bei diesem technischen Schutz handelt es sich um Schutzvorrichtungen wie Geländer, Abdeckungen und Seitenschutz. Diese Vorrichtungen können auftretende Kräfte aufnehmen.
- #2 Auffangeinrichtungen gehören zum organisatorischen Schutz, der eingesetzt wird, wenn die Arbeitstechnik keine Absturzsicherungen ermöglicht. Auffangeinrichtungen sind Schutznetze, -wände und Dachfanggerüste.
- #3 Persönliche Schutzmaßnahmen kommen infrage, wenn weder Absturz- noch Auffangeinrichtungen bei der betreffenden Arbeit geeignet oder möglich sind. Die PSA (persönliche Schutzausrüstung) besteht aus Auffanggurten, Höhensicherungsgeräten und Trägerklemmen. Bei einer Gefährdungsbeurteilung ist die PSA besonders zu bewerten. Der § 4 Abs. 2 S. 3 BetrSichV schreibt vor, dass die PSA nur im nötigen Minimum einzusetzen ist. Bewertung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Den nötigen Sicherungsmaßnahmen geht eine Gefährdungsbeurteilung voraus. In deren Rahmen ist die PSAgA auf ihre Eignung zu überprüfen. So müssen Betriebe diese gemäß den Randbedingungen auf der Baustelle auswählen. Zu diesen gehört unter anderem die Kantenbeanspruchung der Verbindungsmittel an den Absturzkanten. Es sind geeignete Rettungskonzepte zu entwickeln, die eine sichere und schnelle Rettung ermöglichen, um das Risiko eines Hängetraumas beim längeren, bewegungslosen Hängen in einem Auffanggurt zu minimieren. Unterhalb des Standplatzes von Beschäftigten muss es genügend Freiraum geben. Die PSAgA ist bestimmungsgemäß auszuwählen und zu verwenden. Das betrifft beispielsweise ihre Anschlageinrichtungen sowie die gesamte Tragfähigkeit ihrer Konstruktion aus Trägerklemme, horizontal gespanntem Gurtband, Bandschlinge und Dreibein.
Bewertung der Gefährdung
Bei jeder Einrüstung müssen Betriebe die vorhandene Gefährdung bewerten. Folgende Faktoren bedingen den Grad der Gefährdung:
- Höhenunterschied zwischen der Absturzkante und der nächsttieferen Ebene
- Beschaffenheit der tieferen Ebene (zum Beispiel Schüttgut, kalte oder heiße Flüssigkeit, fester Boden, spitze oder kantige Gegenstände, bewegte Teile)
Je nach Grad der Gefährdung sind technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Auswirkung der neuen TRBS 2121 auf den Gerüstbau
Gerüstbaubetriebe sind seit dem Inkrafttreten der neuen TRBS 2121 im Februar 2019 angehalten, schärfere und teilweise neue Vorschriften zu beachten. Doch auch die Gerüstnutzer nimmt die neue TRBS 2121 etwas mehr in die Pflicht als zuvor. Gerüstbaubetriebe müssen ihre Kunden darauf hinweisen. So hat der Endabnehmer das fertige Gerüst mehr als vorher zu kontrollieren und darauf zu achten, dass während des laufenden Baubetriebs die Sicherheit des Gerüsts erhalten bleibt. Die Nutzer müssen zu diesem Zweck im Baustellenalltag entsprechende Prüfungen sicherstellen. Handwerksbetriebe sollten wegen der neuen TRBS 2121 unbedingt spezialisierte Gerüstbaubetriebe beauftragen. Diese sind mit den verschärften Arbeitsschutzvorschriften vertraut und halten sie ein.
FAQ zum Thema Arbeitsschutz
Der Arbeitsschutz auf einer Baustelle umfasst alle Maßnahmen, die dazu beitragen, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten und Arbeitsunfälle zu vermeiden.
In Deutschland gelten hierfür unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Diese enthalten Vorgaben und Empfehlungen zum Arbeitsschutz auf Baustellen.
Es gibt verschiedene Schutzmaßnahmen, die je nach Gefährdungslage ergriffen werden müssen. Dazu gehören beispielsweise Absturzsicherungen wie Geländer und Seitenschutz, Auffangeinrichtungen wie Schutznetze und -wände sowie persönliche Schutzmaßnahmen wie Auffanggurte und Höhensicherungsgeräte.
Für den Arbeitsschutz auf einer Baustelle sind in erster Linie die Arbeitgeber verantwortlich. Es müssen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen und die Mitarbeiter darüber informiert werden. Auch die Mitarbeiter selbst sind verpflichtet, die Schutzmaßnahmen einzuhalten und auf ihre eigene Sicherheit zu achten.