Gerüstbau Firma gründen: Mit Meisterbrief oder ohne?

Viele Handwerker entwickeln nach Jahren erfolgreicher Berufspraxis das Interesse, selbständig einen Betrieb zu führen. Auch wer eine Gerüstfirma gründen will, sollte über ein umfassendes Fachwissen verfügen und keine Aversion haben vor der Auseinandersetzung mit Formalien. Denn mit einer Firmengründung wächst die Verantwortung, und der Inhaber ist immer wieder mit einem umfänglichen Regelwerk und kleinteiligen Bestimmungen konfrontiert.

Was sind die Voraussetzungen für die Gründung einer Gerüstfirma?

Wer eine Gerüstbau Firma gründen will, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich darf ein Handwerksbetrieb nur geführt werden, wenn der Betreiber die Meisterprüfung absolviert hat. Diese auch Meisterpflicht genannte Vorbedingung gilt in allen Handwerksberufen, allerdings gibt es eine ganze Reihe von Ausnahmen.

Die Meisterpflicht im Gerüstbau wurde erst 1998 eingeführt, als auch der Gerüstbauer in die Handwerksordnung (HWO) aufgenommen wurde. Somit ist der Gerüstbau ein noch junges Handwerk, für das die Meisterpflicht gilt.

Alternativen zur Meisterpflicht

Du kannst aber auch eine Gerüstfirma gründen, ohne die Prüfung absolviert zu haben. Als Chef eines Unternehmens kannst du zum Beispiel einen Gerüstbaumeister einstellen, der für die fachliche Qualität der Arbeiten einsteht. Allerdings muss der Meister wenigstens 80 Stunden monatlich im Unternehmen beschäftigt sein. Die Handwerkskammer will mit dieser Vorgabe Scheinanstellungen verhindern, mit denen die Betriebe die Zulassungskriterien aufweichen könnten. 

Im Einzelfall ist auch eine sogenannte Ausnahmezulassung möglich. Nämlich dann, wenn mit der Prüfung unzumutbare Belastungen für den Gerüstbauer verbunden sind. Mit der Ausnahmebewilligung kann er dann eine Gerüstfirma auch ohne Meisterbrief leiten.

Ausnahmen für Gerüstbauer laut HWO

Die Handwerksordnung nennt im Paragrafen 7 Absatz 2 weitere Möglichkeiten für eine Existenzgründung, ohne dass der Firmenchef die Meisterprüfung abgelegt hat:

  • Der Inhaber des Betriebs verfügt über eine Berufserfahrung von mindestens sechs Jahren im Gerüstbau oder einem fachlich ähnlichen Bauhandwerk (siehe unten). Während dieser Zeit war er wenigstens vier Jahre in leitender Funktion beschäftigt.
  • Wer seine Meisterprüfung in einem der anderen Bauhandwerke abgelegt hat, kann gleichfalls eine Gerüstfirma leiten, wenn er seine Kenntnisse entsprechend erweitern konnte, etwa indem er zwei bis drei Jahre als Gerüstbauer bei einer anderen Firma beschäftigt war.

Welche Schritte sind bei der Gründung einer Gerüstfirma notwendig?

Der erste Weg führt den angehenden Unternehmer, der eine Gerüstbaufirma gründen will, zur Handwerkskammer. Dort trägt er sich in die Handwerksrolle ein, denn seine Gerüstfirma unterliegt der Meisterpflicht. Im Gegenzug erhält er die Handwerkskarte und wird zahlendes Mitglied der Handwerkskammer.

Mit der Handwerkskarte nimmt der Gerüstbauer beim Gewerbeamt die Gewerbeanmeldung vor. Sein Gewerbe erscheint nun im Gewerberegister, das Amt informiert die Finanzbehörde und die Berufsgenossenschaft automatisch.

Hast du schon einen Lieferant für Gerüstteile?

Gerüstbauer ohne Eintrag in der Handwerkerrolle

Von praktischer Bedeutung für den Berufsalltag ist außerdem eine Änderung der Handwerksordnung aus dem Jahre 2003. Nach Nummer 11 ihrer Anlage A darf außer dem Gerüstbaumeister ein 

  • Dachdecker, 
  • Maurer, 
  • Beton- oder Straßenbauer, 
  • ein Stuckateur, 
  • Metallbauer, 
  • Schornsteinfeger, 
  • Klempner, 
  • Maler und Lackierer, 
  • ein Heizungsbauer oder Elektrotechniker 

sowie ein Steinmetz ein Schutz- oder Arbeitsgerüst aufbauen.

Den Gerüstbau dürfen insgesamt in 19 unterschiedlichen Berufen durchführen. Der Gesetzgeber stellt also fest, dass keine Gefahren zu erwarten sind, wenn ein anderer Handwerker als der Gerüstbauer ein Gerüst aufstellt. Aus diesem Handlungsrahmen leitet sich die Möglichkeit ab, dass auch andere Handwerker eine Gerüstfirma gründen können, nicht nur Gerüstbauer oder Gerüstbaumeister.

Wie finde ich Kunden für meine Gerüstfirma?

Jedes Unternehmen benötigt einen beständigen Kundenstrom. Du kannst dich in Eigeninitiative an Baufirmen und Privatkunden wenden, die ein Gerüst benötigen. Wichtig ist ein detaillierter Marketingplan, und auch die Mund-zu-Mund-Propaganda führt oft zu lukrativen Aufträgen.

Zum Konzept gehören vor allem Inserate in den lokalen Zeitungen. Aber besonders das Internet mit seiner Dauerpräsenz und die sozialen Medien verschaffen dem Betrieb eine anhaltende Aufmerksamkeit. Eine Webseite ist daher meist das zentrale Element der Kundenwerbung, die aber auch auf die klassischen Werbematerialien wie Flyer oder Postwurfsendungen nicht verzichten sollte. Zu den klassischen Werbemaßnahmen gehören auch die „Hausbesuche“ durch die Mitarbeiter der Firma, die in den letzten Jahren wieder verstärkt zur Kundengewinnung beitragen konnten.

Wie kann ich meine Gerüstfirma erfolgreich führen?

Selbständig sein bedeutet ein ständiges Auf und Ab, und nur wenn du im Sommer finanzielle Rücklagen bildest, kann der Betrieb die Flaute im Winter überbrücken. Die guten Zeiten finanzieren die schlechten, darauf musst du dich auch als Gerüstbaumeister einstellen.

Bei der Arbeit gibt es immer Probleme, und große Konflikte haben mit kleinen Auseinandersetzungen begonnen. Du kannst Katastrophen vorbeugen, wenn du für typische Situationen entsprechende Pläne in der Schublade hast. Notfallpläne für häufig vorkommende Unfälle oder Szenarien für gravierende Ereignisse helfen im Ernstfall, die richtigen Schritte rechtzeitig einzuleiten. Mit rechtlichen Folgen und Konflikten ist ebenfalls zu rechnen, also dürfen auch die juristischen Kenntnisse nicht vernachlässigt werden.

Alles aus einer Hand

BLIZZARD GERÜST

Wir bieten Dir wirtschaftliche Gerüstsysteme, Gerüstteile und passende Lösungen für Dein Bauvorhaben.