Das Übergabeprotokoll für Gerüste: Die Abnahme gemeinsam durchführen 

Nach der Montage erstellen der beauftragte Fachbetrieb und der zukünftige Nutzer gemeinsam für das Gerüst ein Abnahmeprotokoll. Darin bestätigen sie die korrekte Ausführung aller wesentlichen Merkmale der Installation und bescheinigen die Gerüstfreigabe. Aber auch während der laufenden Verwendung und besonders bei einer Wiederinbetriebnahme ist der Hausherr verpflichtet, immer wieder den Zustand des Gerüsts zu kontrollieren.

Die Verantwortung des Erstellers des Gerüsts 

Zunächst ist das Unternehmen, das ein Gerüst zur Verfügung stellt, für die verlässliche Ausführung der Montage verantwortlich. Das gilt auch bei etwaigen Um- oder Anbauten, die nicht selten erforderlich werden. Außerdem sorgt der Betrieb für eine sichere Lagerung der abgebauten Komponenten, einen problemlosen Transport und die erforderlichen Prüfungen auch von Teilabschnitten beim Aufbau. Am Ende stellt er seinem Auftraggeber ein Gerüst zur Verfügung, das sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.

Dazu gehört, dass auch alle statischen Anforderungen umgesetzt wurden. Außerdem prüft der Ersteller die korrekte Montage der Komponenten, indem er die Bedingungen des Herstellers beachtet, die in der Aufbau- oder Verwendungsanleitung festgehalten sind. Weitere Kriterien sind die Standsicherheit des Gerüsts, die Ausführung der Verankerungen und weitere Merkmale der Konstruktion. Nach der fertigen Installation muss der Ersteller das Gerüst schließlich auf eine korrekte Montage und sicheres Funktionieren prüfen.

Die Übergabe dokumentieren: Das Prüfprotokoll beim Gerüst

Nach den gesetzlichen Vorschriften muss der Anbieter das komplett aufgebaute Gerüst von einer dazu „befähigten Person“ begutachten lassen. Diese dokumentiert die Ergebnisse der Prüfung und bringt an der Konstruktion die erforderlichen Kennzeichnungen an. Hierzu gehören der Name des Erstellers, die erlaubten Lasten und die erforderlichen Sicherheitshinweise. Anschließend übergibt er dem Nutzer das fertige und geprüfte Gerüst. Die Information 201-011 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU) rät allerdings, die Übergabe gemeinsam mit dem zukünftigen Anwender durchzuführen. So lassen sich etwaige Unstimmigkeiten gleich vor Ort klären und nötige Besserungen sofort vornehmen. Auch in der Praxis konnte sich diese Vorgehensweise immer wieder bewähren. 

Tabelle der Breitenklassen beim Gerüst
Tabelle für die Gerüst Lastklassen

Die Verantwortung des Nutzers

Jeder, der ein Gerüst oder auch nur Teilbereiche desselben nutzen lässt, hat dafür eine Verantwortung. Die Installation sollte sich jederzeit in einem den Vorgaben entsprechenden Zustand befinden. Denn die Sicherheit seiner Mitarbeiter fällt ebenfalls in seinen Aufgabenbereich, auch wenn sie ihm ein privater Vermittler überlassen hat. Vor einer ersten Benutzung muss der Arbeitgeber deshalb die Anlage auf ihrer sichere Funktion prüfen.

Seine Begutachtung bezieht sich vor allem auf ein sicheres Funktionieren der Installation und ob sie sich für den vorgesehenen Zweck eignet. Das bedeutet, das Gerüst sollte der Breiten-, Last- und Höhenklasse entsprechen, die bei den anstehenden Arbeiten erforderlich werden. Augenfällige Mängel sind ebenfalls Teil der Prüfung.

Die Rechtsgrundlage der Überprüfungen beider Parteien bildet der Paragraph 14 der bereits genannten BetrSichV. Außerdem sollten die Beteiligten die „Technischen Regeln für Betriebssicherheit“ (TRBS) 2121 zu Rate ziehen, und zwar ihren Teil 1 mit dem Titel: „Gefährdungen von Personen durch Absturz – Bereitstellung und Benutzen von Gerüsten“.

Grundlage der Begutachtung sind:

  • Die Gefährdungs-Beurteilung, die der Kunde zuvor erstellt hat,
  • der Plan für die Verwendung des Gerüsts.

In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) finden sich im Anhang 1 unter Punkt 3 die Mindestanforderungen an die Nutzung von Arbeitsmitteln, wenn sie nur für eine gewisse Zeit für Arbeiten an einem höher gelegenen Arbeitsplatz bereitgestellt werden. Der Arbeitgeber hat diese Vorschriften einzuhalten.

Der Bauherr als Experte und Baufachmann?

Tatsächlich befindet sich auch der Bauherr in der Pflicht, wenn es um die Beurteilung einer Gerüst-Konstruktion geht. Zwar kann er diese Aufgabe einem Dritten übergeben, der über ausreichende Kenntnisse verfügt. Grundsätzlich aber hat er den Paragraphen 4 des Arbeitsschutzgesetzes zu beachten und dessen allgemeinen Grundsätze für die Ausschreibung und anschließende Vergabe von Gerüst-Arbeiten.  

Wer übernimmt die Gerüstfreigabe?

Wie oben bereits gesagt, bestimmt der Gerüstbauer eine „befähigte Person“, die in seinem Auftrag die Installation begutachtet und gegebenenfalls der Freigabe zustimmt. Auf der anderen Seite ist auch der Auftraggeber oder spätere Nutzer an der Übergabe beteiligt. Beide unterschreiben das Prüfprotokoll. Kommentare in der Rubrik „Bemerkungen“ sind möglich.

Was ist eine „befähigte Person“?

Der Gerüstersteller wählt die befähigte Person in seinem Betrieb aus. Aber nicht jeder Mitarbeiter eignet sich für diese Einstufung. Die TRBS 1203 nennen die Kriterien, die ein Beschäftigter erfüllen muss, wenn er eine Prüfung von Gerüsten vornimmt:

  • Nur Personen mit einer einschlägigen Berufsausbildung können diese Funktion wahrnehmen.
  • Eine langjährige Berufserfahrung ist eine weitere Voraussetzung.
  • Der Mitarbeiter muss zeitnah im Gerüstbau beruflich tätig gewesen sein.

Die einschlägige Berufsausbildung wird durch einen Berufsabschluss nachgewiesen, Gerüstbauer, -baumeister bis zu -bauobermonteur kommen in Frage. Die notwendige Erfahrung erwirbt der Mitarbeiter im Gerüstbau oder beim Umgang mit verschiedenen Gerüsten. Eine zeitnahe Berufsausübung bedeutet eine umfassende Sachkenntnis. Außerdem sind befähigte Personen mit dem Stand der aktuellen Technik von Gerüsten vertraut. Hierzu empfiehlt sich die Teilnahme an einem Lehrgang bei einem guten Weiterbildungs-Institut.

Die Person kennt außerdem alle Sicherheitsvorschriften und die relevanten Anweisungen ihrer Berufsgenossenschaft und kann sie anwenden. Folgende Bestimmungen sind zu beachten:

  • Das Arbeitsschutzgesetz
  • Die Betriebssicherheits-Verordnung
  • Die bereits genannten TRBS 1203 und 2121 (Teil 1 und 2)
  • DIN-Normen sowie diverse Anleitungen für den Aufbau und die Montage von allen Gerüst-Typen

Die Pflichten des Nutzers nach der Gerüstfreigabe

Auch nach der Übergabe können sich mit der Zeit Mängel einstellen, durch den alltäglichen Gebrauch etwa oder eine vorzeitige Abnutzung von Teilen. Die Beschäftigten sollten also durch Inaugenscheinnahme regelmäßig den Zustand der Konstruktion kontrollieren, denn ihr Chef steht weiter in der Verantwortung für ihre Arbeitssicherheit.

Besonders nach ungewöhnlichen Vorkommnissen wird eine umfassende Überprüfung erforderlich. Etwa wenn Naturereignisse auf die Gerüst-Konstruktion einwirken oder sich Unfälle ereignen. Auch bei längerer Nichtbenutzung sollte eine umfassende Begutachtung stattfinden. Die Ergebnisse hält wieder ein dazu befähigter Mitarbeiter in einem Prüfprotokoll fest. Empfohlen wird eine Aufbewahrungsdauer der Berichte von drei Monaten nach der Standzeit der Konstruktion.

FAQ zum Übergabeprotokoll

Was ist das Prüfprotokoll für Gerüste?

Das Prüfprotokoll für Gerüste ist eine Dokumentation, die nach der Montage eines Gerüsts von dem beauftragten Fachbetrieb und dem zukünftigen Nutzer des Gerüsts gemeinsam erstellt wird.

Wer ist verantwortlich für die verlässliche Ausführung der Gerüstmontage?

Das Unternehmen, das das Gerüst zur Verfügung stellt, ist für die verlässliche Ausführung der Montage verantwortlich.

Welche Verantwortung hat der Nutzer eines Gerüsts?

Der Nutzer des Gerüsts ist verpflichtet, sicherzustellen, dass sich das Gerüst immer in einem den Vorgaben entsprechenden Zustand befindet, um die Sicherheit seiner Mitarbeiter und anderer Nutzer zu gewährleisten. Er muss dafür sorgen, dass alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden und dass alle Personen, die das Gerüst nutzen, entsprechend geschult und aufgeklärt sind.

Was ist der Zweck des Prüfprotokolls für Gerüste?

Das Prüfprotokoll für Gerüste ist ein wichtiger Bestandteil der Gerüstnutzung und trägt dazu bei, Unfälle und Schäden zu vermeiden. Es bescheinigt die Gerüstfreigabe und dokumentiert, dass alle wesentlichen Merkmale der Gerüstinstallation korrekt ausgeführt wurden.

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