Gut vorbereitet auf den Winter: vermeide Dachlawinen mithilfe vom Gerüst

Im Winter kommt es bei schwankenden Temperaturen nicht selten zur Bildung von Dachlawinen. Bei Tauwetter bilden sich immer wieder Eiszapfen, die herabfallen können. Dann werden im ungünstigsten Fall Passanten verletzt oder Autos beschädigt. Der Hausbesitzer aber wird von findigen Anwälten oft mit erheblichen Forderungen konfrontiert und muss den entstandenen Schaden am Ende ersetzen, oft nach langen und kostspieligen Verhandlungen.

Die Pflicht des Eigentümers zur Verkehrssicherung ist immer auch von den jeweiligen Bedingungen abhängig. Entscheidend sind die konkreten Verhältnisse im Einzelfall, und die Richter beachten ebenfalls die Besonderheiten der jeweiligen örtlichen Umgebung. Außerdem sind nach einem Urteil des OLG Jena vom 20.12.2006 (Az. 4 U 865/05) die Verkehrsteilnehmer auch selbst dazu angehalten, sich umsichtig zu verhalten und ausreichend zu schützen.

Die Freuden der kalten Jahreszeit 

Wenn der Winter sein weißes Kleid über das Land breitet, sind besonders unsere Jüngsten von seiner Pracht überwältigt und erfreuen sich am Rodel oder rasanten Abfahrten die Hänge hinab. Die Erwachsenen aber wissen um die Risiken, die nun entstehen können. Besonders von Steildächern kann während der Wintermonate eine erhebliche Gefahr ausgehen. Je größer die Neigung des Hausabschlusses, um so öfter geraten nämlich die Schneemengen ins Rutschen und schlagen als Dachlawine auf dem Boden auf. Der Verantwortliche sollte deshalb unbedingt frühzeitig nach dem Rechten sehen und unmittelbar die entsprechenden Maßnahmen einleiten.

Auch Photovoltaikanlagen werden im Winter mitunter zur Herausforderung, denn auf den glatten Modulen findet der Schnee kaum Halt. Außerdem setzt jeder Belag, ob Laub, Schmutz oder Schnee, die Leistungsfähigkeit der Anlage erheblich herab. Der Hauseigentümer hat also gleich zwei gewichtige Gründe für eine regelmäßige Kontrolle der Solaranlage: Die Sicherheit vor Gefahrensituationen und die Effizienz der Stromerzeugung.  

Unsere Gerüste im Einsatz

So baue ich ein Fassadengerüst auf!

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So baue ich ein Rollgerüst auf!

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Mit einem Gerüst Schäden vorbeugen

Das Hausdach ist nur in seltenen Fällen komplett für eine Reinigung zugänglich. Mit Hilfe von Dachfenstern oder Luken kann zwar bisweilen partiell der Schnee geräumt werden. Das kann aber nur vorübergehend eine Alternative sein, denn schließlich bietet die übrige Dachfläche noch genügend Raum für eine Lawine.

Deshalb wird es in der kalten Jahreszeit spätestens bei starkem Schneefall in vielen Fällen unumgänglich, sich nach einem entsprechenden Gerüst umzusehen. Oft ist ein Rollgerüst sinnvoll, denn es ist flexibel und praktisch in der Handhabung. Man beginnt mit einer bestimmten Position, verschiebt es je nach Bedarf und muss nicht die gesamte Front einrüsten. 

Bei Eis und Schnee solltest du aber zusätzlich beachten, dass die Rollen unter Umständen nicht greifen und sich die Säuberung zu einer gefährlichen Angelegenheit entwickelt. Deshalb sind Dachfanggerüste oder Fanggerüste nicht mit Rollen ausgerüstet. Vielmehr kommt es besonders in einer winterlichen Umgebung auf einen festen Stand an, um jedes Risiko für den Arbeiter auszuschließen.

Das variable Dachfanggerüst von Blizzard

Als Beispiel für so ein ein Gerüst sei hier ein Produkt aus unserem Hause genannt. Das Blizzard S70 Dachfanggerüst ist in vielen verschiedenen Längen und Höhen erhältlich. Die Komponenten sind besonders leicht, sodass der Aufbau keine hohen Ansprüche stellt. Trotzdem verfügt die Konstruktion über eine solide Stabilität. Dank des Seitenschutznetz sind Passanten und Fahrzeuge vor Dachlawinen geschützt. Das Gerüst ist jederzeit erweiterbar, umfangreiches Zubehör oder Gerüstteile kannst du in unserem Shop bestellen.

Nachdem der Winter vorbei ist, eignet sich das Gerüst für viele verschiedene Arbeiten rund ums Haus. Gerne vermieten Gerüstbesitzer ihre Gerüste an Nachbarn oder Freunde oder verkaufen es nach gebraucht einfach als gebrauchtes Gerüst weiter. Durch den Direktvertrieb vom Hersteller profitierst du beim Einkauf von erheblichen Vergünstigungen und bekommst nach Verkauf des Gerüstes auch fast wieder das gleiche Geld, was du bezahlt hast.

Rollgerüst-fahrgerüst und dachgerüst-fanggerüst-dachfanggerüst

Die Beschaffenheit des Gebäudes

Mit den Jahren sind von Gerichten einige Urteile ergangen, die sich mit den Pflichten eines Hauseigentümers bei winterlichen Verhältnissen befassen. Seine Verkehrssicherungspflicht ist unter anderem abhängig von den Eigenschaften des Hausdachs. Die Fläche, der Neigungswinkel und auch die Fallhöhe spielen dabei eine Rolle. Auch die Lage des Hauses macht einen Unterschied. Das Gebäude kann sich unmittelbar an einem Gehweg befinden, an einer Straße oder nahe an einem Parkplatz. 

Die Witterungsverhältnisse entscheiden ebenfalls darüber, ob der Hausbesitzer seinen Pflichten nachzukommen hat. Starke Schneefälle sind anders zu bewerten, Tauwetter genauso. Auch die Tatsache, ob sich das Gebäude in einer Schneeregion befindet, spielt eine Rolle.

Örtliche Unterschiede beachten

Außerdem bewerten die Juristen die Art und den Umfang des Verkehrs und ob sich Gefährdungen grundsätzlich im Vorfeld feststellen lassen. Kam es bereits in der Vergangenheit zu vergleichbaren Vorfällen, hat deren Kenntnis oder gar fahrlässige Unkenntnis Einfluss auf die Urteilsfindung.

Die örtliche Lage entscheidet besonders in schneereichen Regionen darüber, ob bestimmte Maßnahmen als ortsüblich angesehen werden und damit als verpflichtend gelten. So kann ein Schneefanggitter in manchen Gebieten vollkommen selbstverständlich sein, und die Behörden erwarten dann vom Eigentümer, dass er sein Anwesen mit derartigen Schutzvorrichtungen ausstattet. In den örtlichen Satzungen finden sich jeweils spezielle Regelungen, die als verbindlich anzusehen sind. Bei der Gemeinde kannst du dich über die in deinem Ort gültigen Vorschriften informieren. 

Denn die Bestimmungen sind in den Regionen unterschiedlich. Auch die jeweils gültigen Räumzeiten findest du meist entweder in den Landesgesetzen oder in der Satzung deiner Stadt oder der Gemeinde. Die Haftung für Schäden durch Dachlawinen ist also nicht generell geregelt. Allerdings gilt der Hauseigentümer grundsätzlich als verantwortlich, wenn von seinem Eigentum Gefahren ausgehen. Das trifft übrigens auch für ein Gebäude zu, das vermietet wurde. 

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Die Pflichten des Eigentümers

Wer aber nun glaubt, dass der Vermieter in allen denkbaren Fällen haftet, hat bisher noch keine Erfahrungen mit den Unwägbarkeiten von Gerichtsentscheidungen gesammelt. Zwei Juristen, drei Meinungen. Denn es gibt auch Richter, die den Mieter oder Passanten in der Pflicht sehen. Jeder Bürger hat nach ihrer Auffassung die Pflicht, sich zu schützen und Gefahrensituationen nach Möglichkeit zu meiden. 

Gegen einen Hausbesitzer entschied allerdings das Amtsgericht Remscheid (Az. 28 C 63/16) am 21.11.2017. In dem Verfahren ging es um einen Vorfall auf einem Parkplatz, den ein Vermieter seinem Mieter eingerichtet hatte. Herabfallende Eiszapfen hatten erhebliche Schäden an dem dort abgestellten Fahrzeug verursacht. Der Hauseigentümer unterliege in diesem Fall einer erhöhten Verkehrssicherungspflicht, so der Richter. Seiner Verantwortung habe er mit geeigneten Maßnahmen nachzukommen. Etwa durch das Aufstellen von Warnschildern und Absperrungen oder dem Anbringen von geeigneten Schneefanggittern. Ebenfalls gehöre das Abräumen des Hausdachs und das Entfernen vorhandener Eiszapfen zu seinen Aufgaben. 

Schnee auf dem Hausdach

Vor Gericht und auf hoher See …

Bei den Behörden besteht allerdings die Tendenz, dass die Verkehrssicherungspflichten des Hausbesitzers in einer schneereichen Gegend und in einem besonders strengen Winter erheblich zunehmen. Vielerorts ist außerdem die Haftung bei bei herabfallenden Eiszapfen streng geregelt. Die Straßenordnungen etlicher Gemeinden enthalten Regelungen, die bei einer Gefährdung des öffentlichen Raums die Beseitigung von Eiszapfen und Schneeüberhängen vorschreiben. 

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt außerdem in Paragraph 823 Abs. 2 fest, der Verantwortliche habe bei der Verletzung eines Schutzgesetzes für den entstandenen Schaden aufzukommen. Die Anwälte eines Betroffenen beziehen sich gerne auf diese Regelung, wenn sich die Gemeindesatzungen im Unbestimmten verlieren.

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