Gerüstbauarbeiten

Gerüstarbeiten: Planung, Durchführung, Prüfung und Benutzung

  • Jedes Gebäude, jedes Haus, egal ob öffentlich oder privat, wurde irgendwann einmal erbaut. Spätestens, wenn ein Gebäude verputzt werden muss, ist auch ein Gerüst erforderlich.
  • Der Gerüstbau nimmt daher in der Baubranche einen ganz wesentlichen, unverzichtbaren Stellenwert ein.
  • Gleichzeitig steht die Sicherheit aller Beteiligten im Gerüstbau an erster Stelle.

Welche Gerüstarten gibt es?

Die Bau- und Konstruktionsarten von Gerüsten unterscheiden sich nach dem Konstruktions- und Tragsystem und nach dem Verwendungszweck. Nachfolgend findest Du eine Übersicht mir den wichtigsten Gerüstarten.

Gerüste nach dem Konstruktions- und Tragesystem

Standgerüst
Besonders im privaten Wohnungsbau, beim Sanieren von Ein- oder auch Mehrfamilienhäusern, werden Standgerüste verwendet. Standgerüste stehen fest auf dem Boden und haben an geeigneten Stellen verstellbare Spindelfüße, welche auf Holzbohlen stehen und für eine bessere Standsicherheit sorgen. Standgerüste werden aus einzelnen Elementen, Vertikal- und Horizontalrahmen, Längsriegel und Diagonalverstrebungen zusammengesetzt.

Hängegerüst
Manchmal ist es aus verschiedenen Gründen nicht möglich, ein Gerüst auf den Boden zu stellen. Eine willkommene Alternative ist dann ein Hängegerüst, welches am Gebäude mit Seilen, Ketten, an Auslegern oder an Konsolen befestigt wird

Auslegergerüst
Das Auslegergerüst als Gerüstart wird heute nur noch selten angewendet, da es im Auf- und Abbau mehr Aufwand erfordert. Für eine stabile und sichere Konstruktion ist ein auskragendes Stahlprofil erforderlich, an welchem es befestigt wird.

Konsolgerüst
Ein Konsolgerüst bietet sich an, wenn an einem Bauwerk ab einer bestimmten Höhe an der Außenfassade Arbeiten ausgeführt werden müssen. Hierzu werden an der Wand Konsolen an einbetonierten Metallelementen befestigt, welche als Auflage für das Gerüst dienen. 

Gerüste nach dem Verwendungszweck

Arbeitsgerüst
Arbeitsgerüste sind nach DIN 4420 in 6 verschiedene Gerüstgruppen eingeteilt, welche sich stufenweise durch unterschiedliche, flächenbezogene Nutzgewichte unterscheiden. 

Schutzgerüst
Schutzgerüste dienen nicht zum Arbeiten an Außenfassaden, sondern haben lediglich Schutzfunktionen. Am Bauwerk beschäftigte Arbeiter und Passanten, welche sich gerade in Bauwerksnähe aufhalten, sollen gegen herabfallende Bauteile geschützt werden. 

Fahrgerüst
Fahrgerüste werden dann angewendet, wenn Gerüste nur kurzfristig erforderlich sind und der Aufbau von kompletten Standgerüsten sich nicht lohnen würde.

Traggerüst
Traggerüste haben stabilisierende Funktionen an Bauwerken zu erfüllen. Traggerüste sind beispielsweise Gitterträger, Stützen und Abfangungen

Alugerüste

Alugerüste

mit Robustboden, Vollaluboden oder Holzbohlen als Gerüstpakete

Stahlgerüste

Stahlgerüste

mit Robustboden, Vollaluboden, Holzbohlen oder Stahlboden

Rollgerüst, Fahrgerüst, fahrbare Arbeitsbühne, Rollrüstung

Rollgerüste

in verschiedenen Längen und Breiten bis 11,00 m Arbeitshöhe

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Planung von Gerüsten: Das ist zu beachten

Gerüste müssen allgemein anerkannten Regelausführungen entsprechen. Hierzu gehört insbesondere der Nachweis der Brauchbarkeit. Immer, wenn sich bei einer Gerüsterstellung eine Abweichung von einer allgemein anerkannten Regelausführung ergibt, sind folgende Punkte zu beachten: 

  • Die Abweichung ist zu beurteilen mittels technischer Baubestimmungen, nach allgemein anerkannten Regeln der Technik, nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung, nach Typenberechnung, nach Bemessungstabellen des Herstellers.
  • Es ist ein Standsicherheitsnachweis mit Berechnung, Typenberechnung nach DIN EN 12810, 12811, DIN 4420 zu erstellen.
  • Die Ergebnisse sind zeichnerisch darzustellen.
  • Es ist ein Nachweis über Arbeits- und Betriebssicherheit zu führen.
  • Ebenso muss die Übereinstimmung mit dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) gegeben sein.

Mindestabstand von elektrischen Hochspannungsleitungen

  • 1 m bei einer Spannung bis 10.000 Volt
  • 3 m bei einer Spannung zwischen 10.000 und 110.000 Volt
  • 4 m bei einer Spannung zwischen 110.000 und 220.000 Volt
  • 5 m bei einer Spannung bis 220.000 und 380.000 Volt
  • 5 m, wenn Höhe der Spannung unbekannt

Durchführung und Erstellung von Gerüsten

Bereits bei der Erstellung von Gerüsten müssen die einzelnen Gerüstteile einer Sichtkontrolle unterzogen werden.

Nach DIN 4420 dürfen nur einwandfreie, nicht beschädigte Einzelelemente montiert werden.
Einzelne Gerüstbauteile, bei denen Beschädigungen erkennbar sind, dürfen nicht einfach abgeworfen werden.

Beim Gerüstaufbau ist besonders darauf zu achten, dass die unvermeidlichen Zeitspannen der Absturzgefahr bei den Aufbauarbeiten so kurz wie möglich gehalten werden.
Die einzelnen Gerüstbauteile sind durch das Gerüstbauunternehmen ordnungs- und sachgemäß zu lagern.

Gerüste müssen, wenn sie fertiggestellt sind, vom Gerüstersteller gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung enthält folgende Punkte:

  • DIN 4420
  • Gerüstgruppe und flächenbezogenes Nutzgewicht
  • Name und Anschrift des Gerüstbaubetriebes

Prüfung und Abnahme von Gerüsten

Wenn ein Gerüst fertig aufgebaut ist, muss es, bevor es benutzt werden darf, auf seinen ordnungsgemäßen Aufbau und auf Sicherheit geprüft und abgenommen werden. Dies geschieht nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit 1203 (TRBS) bei Fertigstellung des Gerüstes und vor der Übergabe an den Benutzer. Die zur Gerüst Abnahme befähigte Person muss drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie muss eine einschlägige Berufsausbildung nachweisen können.
  • Sie muss über eine entsprechende Berufserfahrung verfügen.
  • Es muss eine zeitnahe berufliche Tätigkeit vorliegen.

Ebenso hat eine Wiederholung einer solchen Prüfung nach einer konstruktiven Änderung des Gerüstes, welche aus irgendeinem Grund notwendig geworden ist, zu erfolgen.
Die zur Inspektion und Abnahme von Gerüsten befähigte Person fertigt ein Prüf- und Abnahmeprotokoll an. Eine befähigte Person wird vom Arbeitgeber ausgewählt. Allerdings kann das nicht jeder sein – dafür gibt es Voraussetzungen. Diese kannst Du hier nachlesen.

Benutzung von Gerüsten

Der Unternehmer von Bauleistungen hat seine Mitarbeiter, bevor diese mit den Arbeiten auf Gerüsten beginnen, hinreichend zu unterweisen. Insbesondere sind folgende Bestimmungen einzuhalten:

  • Gerüste dürfen erst nach endgültiger Fertigstellung und vor allem erst nach Inspektion und erfolgter Freigabe benutzt werden.
  • An Gerüsten dürfen keine eigenmächtigen Veränderungen vorgenommen werden.
  • Zum Aufstieg an Gerüsten dürfen grundsätzlich nur die dafür vorgesehenen Leitergänge benutzt werden.
  • Es dürfen keine Ausschachtungen vorgenommen werden, welche die Standsicherheit von Gerüsten beeinträchtigen könnten.

Fazit

Gerüstarbeiten sind naturgemäß mit erhöhten Gefahrensituationen für die auf Gerüsten arbeitenden Menschen verbunden. Daher ist es unbedingt notwendig, dass alle Sicherheitsbestimmungen, welche für den Gerüstbau festgelegt sind, konsequent eingehalten werden.

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