Spezialgerüstbau

Der Spezialgerüstbau

Der Spezialgerüstbau unterscheidet sich vom klassischen Fassadengerüstbau, wie er für Wohn- und Geschäftshäuser oder Produktionshallen benötigt wird. Die Spezialgerüste werden für den Einsatz an Brücken und Türmen gebaut, in und an Fabriken sowie an Bauwerken mit einer besonderen Architektur. Dabei verlangt das Gerüst einen ganz speziellen Aufbau und die Einhaltung besonderer Sicherheitsvorschriften. Grundsätzlich bestimmen die Höhe, die Breite, die Traglast und der Einsatzzweck die Gerüstkonstruktion.

Welche Spezialgerüste gibt es?

Die folgende Übersicht nennt ohne Anspruch auf Vollständigkeit die wichtigsten Spezialgerüstarten:

  • Industriegerüst: Bei Wartungsarbeiten oder Betriebsstörungen bzw. Havarien an Industrieanlagen müssen diese schnell und sicher eingerüstet werden. Die modernen Industriegerüste ermöglichen die Arbeit an jedem Punkt der Anlage ohne die Demontage von Maschinen und Rohren. Es handelt sich um modulare Gerüste, die sich blitzschnell auf- und abbauen lassen, sodass sich jede Reparatur kurzfristig durchführen lässt.
  • Brückengerüst: Dieses Spezialgerüst wird für die Brückensanierung und Brückeninstandsetzung so aufgebaut, dass die Arbeiten, wenn es die Brückenstatik noch erlaubt, bei laufendem Verkehr möglich sind. 
  • Deckengerüst: Für Arbeiten über Kopf an der Decke sind besonders sichere Deckengerüste erforderlich. Sie können aus Gitterträgern und Standgerüsten oder Modulraumgerüsten bestehen. Dabei werden Decken- und Flächengerüste als stabile Arbeitsfläche kombiniert.
  • Wetterschutzdach/Einhausung: Arbeiter auf dem Gerüst erhalten mit dem Wetterschutzdach den nötigen Wetterschutz, gleichzeitig gelangen der Staub und Lärm der Baustelle nicht in die Umwelt. Einsatzgebiete sind Korrosionsschutz-, Montage- und Sandstrahlarbeiten an Industriebauten und Brücken sowie Hausfassaden. Beim Brückenbau bzw. der Brückensanierung dient die Einhausung auch dem Schutz des Areals unter der Brücke (Fluss, Straße, Schiene, Landschaft) vor dem Strahlgut, das bei Schweißarbeiten auf der Brücke entsteht. In Innenstädten sind die Einhausungen für den Schutz der Anwohner vor Baustellenlärm und den Schutz der Passanten vor herabfallendem Putz wichtig. Hierfür kommen Staubschutznetze und Gerüstplanen zum Einsatz. 
  • Behelfsbrücke (z.B. Fußgängerbrücke): Bei einer Brückensanierung benötigen die Fußgänger einen Ausweichweg, den man mit der bekannten Fußgängerbrücke (Behelfsbrücke) schafft. 
  • Bühnengerüst: Für Musik- und Theaterveranstaltungen sowie Events aller Art kann das Bühnen- bzw. Eventgerüst in jeder gewünschten Größenordnung aufgebaut werden. 
  • Weitere Spezialgerüstarten und verwandte Bauten sind unter anderem das Absetzgerüst, die Fluchttreppe, das Fahrgerüst (auch Rollgerüst oder mobiles Gerüst), das Hängegerüst, die Kabelbrücke, das Montagegerüst, das Raumgerüst, das Schutzgerüst, der Treppenturm uvm.

Last-, Höhen- und Breitenklassen von Gerüsten

Die Spezialgerüste müssen über ausreichende Höhen und Breiten sowie über eine ausreichende Tragfähigkeit verfügen. Die Lasten entstehen durch die Gewichte der beschäftigten Arbeiter, ihrer Arbeitsmaterialien und der Arbeitsgeräte. Daher gibt es eine Einteilung in Last-, Höhen- und Breitenklassen. Beispiele hierfür sind:

  • Lastklasse 3 für eine gleichmäßig verteilte Flächenlast von 2,0 kN/m²
  • Lastklassen 4 – 6 für Flächenlast von 3,0 – 6,0 kN/m²
  • lichte Höhenklasse H2 für eine Durchgangshöhe von 1,90 m
  • Breitenklassen W06 – W09 für Belagbreiten von 0,60 – 0,90 m
  • Breitenklassen W09 – W120 für Belagbreiten von 0,90 – 1,20 m

Diese Breiten-, Höhen- und Lastklassen werden jeweils für bestimmte Arbeiten verlangt.

Unterscheidung in System- und Stahlrohrkupplungsgerüste

Im Gerüstbau unterscheidet man die Gerüste in „Systemgerüste“ und „Stahlrohrkupplungsgerüste“. Die Systemgerüste bestehen aus vorgefertigten Bauteilen. Abweichungen vom Standard sind dabei stets neu zu berechnen. Stahlrohrkupplungsgerüste werden flexibel vor Ort aus Stahlrohren zusammengebaut.

Sicherheit im Spezialgerüstbau

Gerade an die Standsicherheit von Spezialgerüsten herrschen höchste Anforderungen, welche die TRBS 2121 benennt. Zusammengefasst geht es darum, dass vor dem Aufbau eines Gerüstes eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen ist. Es wird unter anderem das Vorhandensein gefährdender Anlagen im Gerüstbereich überprüft, was gerade bei Industriegerüsten extrem wichtig ist. Es kann sich unter anderem um elektrische Anlagen, Schächte, Rohrleitungen oder nicht tragfähige Bauelemente handeln. Des Weiteren muss die Standsicherheit der eingesetzten Gerüste nachgewiesen werden. Wenn die Systemgerüste eingesetzt werden, liegt für diese eine bauaufsichtliche Zulassung vor. Stahlrohrkupplungsgerüste und sonstige Gerüste, die keiner Regelausführung entsprechen, benötigen einen Standsicherheitsnachweis.

Für jeden Auf- und Abbau eines Gerüstes wird eine Montageanweisung erstellt. Diese enthält die entsprechenden Informationen, die maßgeblich für die Sicherheit sind. Das sind beispielsweise:

  • Gerüstbauart
  • Höhen-, Breiten- und Lastklassen
  • Verankerungen
  • Abmessungen
  • Umgebungseinflüsse

Für die Gerüstnutzung erstellt man einen gesonderten Plan, der unter anderem etwaige Verwendungsbeschränkungen enthält. Eine weitere Vorschrift besagt, dass jedes Gerüst durch sichere Zugänge betreten werden darf. Bei kleineren Gerüsten handelt es sich um spezielle, abgesicherte Leitern oder Gerüsttreppen, bei großen Gerüsten kommen Transportbühnen oder Bauaufzüge zum Einsatz. Zu jedem Gerüst gehört eine Absturzsicherung. Diese besteht aus einem Seitenschutz, welcher ein Durchrutschen des Arbeiters unter dem Geländerholm unterbindet. Das Gelände und die am Belag angebrachten Bordbretter gehören ebenfalls zur Absturzsicherung.

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