Die Berufsgenossenschaft für Bauwirtschaft (BG Bau) bietet ihren Mitgliedern seit Juli 2020 neue beitragsunabhängige Förderungen. Doch wer ist beitragsberechtigt und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Wir haben für euch recherchiert.
Arbeitsschutzprämien zur Absturzprävention
Das Prämienpaket zur Absturzprävention als beitragsunabhängige Förderung ist das neue Fördermodell der BG Bau. Immer wieder sorgen schwere Absturzunfälle an hochgelegenen Arbeitsplätzen durch fehlende Sicherungseinrichtungen für Aufsehen. Das Modell der BG Bau soll Unternehmen stärken in präventive Maßnahmen gegen Absturz zu investieren. Unternehmen können neben der beitragsunabhängigen Förderung auch die beitragsabhängige Förderung in Anspruch nehmen.
Welche Arbeitsschutzprämien zur Absturzprävention bietet die BG Bau?
- Bautreppen / Gerüsttreppen
- Höhensicherungsgerät mit PSAgA
- leichte Plattformleiter
- Stufen-Glasreinigerleiter
- Systemimmanenter vorlaufender Seitenschutz im Gerüst
- Treppenläufe für Arbeitsbühnen
- Ein-Personen-Gerüste
- Kleinsthubarbeitsbühnen / Lifte
- Leiterzubehör
- Podestleiter
- Stufen-Schiebeleiter
- Temporäres Lifeline-System mit Höhensicherungsgerät und Auffanggurt
- Tritte, Arbeitspodeste und Kleinpodeste
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die beitragsunabhängige Förderung zu erhalten?
Die BG Bau unterscheidet hier in drei Stufen: Je Kalenderjahr in 3.000 € und 5.000 € sowie 10.000 € einmal in zwei Kalenderjahren. Jede Stufe hat Förderbedingungen, die erfüllt oder umgesetzt werden müssen. Die Grundvoraussetzung ist, dass Unternehmen mindestens einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin beschäftigen und ein ausgeglichenes Beitragskonto haben.
Förderstufen zu den jeweiligen Beträgen:
Förderstufe 1: bis 3.000 €
- Gefährdungsbeurteilung bei Absturzgefährdung
- Beratung zur Absturzprävention durch Aufsichtsperson der BG Bau (oder Dienste der BG Bau)
- Unterzeichnung der Betrieblichen Erklärung
Förderstufe 2: bis 5.000 €
- Gefährdungsbeurteilung bei Absturzgefährdung
- Beratung zur Absturzprävention durch Aufsichtsperson der BG Bau (oder Dienste der BG Bau)
- Unterzeichnung der Betrieblichen Erklärung
- Teilnahme an „Bau auf Bau“ oder AMS BAU
Förderstufe 3: bis 10.000 €
- Gefährdungsbeurteilung bei Absturzgefährdung
- Beratung zur Absturzprävention durch Aufsichtsperson der BG Bau (oder Dienste der BG Bau)
- Unterzeichnung der Betrieblichen Erklärung
- Teilnahme an „Bau auf Bau“ oder AMS BAU
- Teilnahme einer Führungskraft an Seminar zur Absturzprävention
Bei Inanspruchnahme von Förderstufe 3 besteht kein weiterer Anspruch auf Förderung im Folgejahr. Für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten liegt der Anspruch bei maximal 10% des BG-Beitrags. (Quelle BG Bau)
Sollte die beitragsunabhängige Fördersumme im Kalenderjahr nicht ausgeschöpft werden, verfällt der Restbetrag und auch die Übernahme in das Folgejahr ist soweit nicht möglich.
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