Gerüst Förderungen

Neue beitragsunabhängige Förderungen der BG Bau für Unternehmen

Beitrag überarbeitet am 20.06.2023

Die Berufsgenossenschaft für Bauwirtschaft (BG Bau) bietet ihren Mitgliedern seit Juli 2020 neue beitragsunabhängige Förderungen. Doch wer ist beitragsberechtigt und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Wir haben für euch recherchiert.

Arbeitsschutzprämien zur Absturzprävention

Das Prämienpaket zur Absturzprävention als beitragsunabhängige Förderung ist das neue Fördermodell der BG Bau. Immer wieder sorgen schwere Absturzunfälle an hochgelegenen Arbeitsplätzen durch fehlende Sicherungseinrichtungen für Aufsehen. Das Modell der BG Bau soll Unternehmen stärken in präventive Maßnahmen gegen Absturz zu investieren. Unternehmen können neben der beitragsunabhängigen Förderung auch die beitragsabhängige Förderung in Anspruch nehmen.

Welche Arbeitsschutzprämien zur Absturzprävention bietet die BG Bau?

  • Bautreppen / Gerüsttreppen
  • Höhensicherungsgerät mit PSAgA
  • leichte Plattformleiter
  • Stufen-Glasreinigerleiter
  • Systemimmanenter vorlaufender Seitenschutz im Gerüst
  • Treppenläufe für Arbeitsbühnen
  • Ein-Personen-Gerüste
  • Kleinsthubarbeitsbühnen / Lifte
  • Leiterzubehör
  • Podestleiter
  • Stufen-Schiebeleiter
  • Temporäres Lifeline-System mit Höhensicherungsgerät und Auffanggurt
  • Tritte, Arbeitspodeste und Kleinpodeste

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die beitragsunabhängige Förderung zu erhalten?

Die BG Bau unterscheidet hier in drei Stufen: Je Kalenderjahr in 3.000 € und 5.000 € sowie 10.000 € einmal in zwei Kalenderjahren. Jede Stufe hat Förderbedingungen, die erfüllt oder umgesetzt werden müssen. Die Grundvoraussetzung ist, dass Unternehmen mindestens einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin beschäftigen und ein ausgeglichenes Beitragskonto haben.

Förderstufen zu den jeweiligen Beträgen:

Förderstufe 1: bis 3.000 €

  • Gefährdungsbeurteilung bei Absturzgefährdung
  • Beratung zur Absturzprävention durch Aufsichtsperson der BG Bau (oder Dienste der BG Bau)
  • Unterzeichnung der Betrieblichen Erklärung

Förderstufe 2: bis 5.000 €

  • Gefährdungsbeurteilung bei Absturzgefährdung
  • Beratung zur Absturzprävention durch Aufsichtsperson der BG Bau (oder Dienste der BG Bau)
  • Unterzeichnung der Betrieblichen Erklärung
  • Teilnahme an „Bau auf Bau“ oder AMS BAU

Förderstufe 3: bis 10.000 €

  • Gefährdungsbeurteilung bei Absturzgefährdung
  • Beratung zur Absturzprävention durch Aufsichtsperson der BG Bau (oder Dienste der BG Bau)
  • Unterzeichnung der Betrieblichen Erklärung
  • Teilnahme an „Bau auf Bau“ oder AMS BAU
  • Teilnahme einer Führungskraft an Seminar zur Absturzprävention

Bei Inanspruchnahme von Förderstufe 3 besteht kein weiterer Anspruch auf Förderung im Folgejahr. Für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten liegt der Anspruch bei maximal 10% des BG-Beitrags. (Quelle BG Bau)

Sollte die beitragsunabhängige Fördersumme im Kalenderjahr nicht ausgeschöpft werden, verfällt der Restbetrag und auch die Übernahme in das Folgejahr ist soweit nicht möglich.

FAQ

Was sind die neuen beitragsunabhängigen Förderungen der BG Bau für Unternehmen?

Die BG Bau (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) hat neue Fördermaßnahmen eingeführt, die Unternehmen in der Bauwirtschaft finanziell unterstützen sollen. Diese Förderungen sind unabhängig von den üblichen Beitragszahlungen der Unternehmen an die BG Bau und dienen dazu, die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu verbessern.

Welche Art von Förderungen bietet die BG Bau an?

Die BG Bau bietet verschiedene Förderungen an, die sich auf unterschiedliche Bereiche der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes beziehen. Dazu gehören beispielsweise Förderungen für die Anschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA), Schulungen und Weiterbildungen, Maßnahmen zur Gefährdungsbeurteilung sowie Investitionen in technische Sicherheitsmaßnahmen.

Welche Unternehmen können von den Förderungen profitieren?

Die Förderungen der BG Bau richten sich an Unternehmen aus der Bauwirtschaft, einschließlich Baubetriebe, Handwerksbetriebe, Baustoffhändler und verwandte Branchen. Sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch größere Betriebe können von den Förderungen profitieren.

Wie kann ein Unternehmen die Förderungen beantragen?

Um die Förderungen der BG Bau zu beantragen, muss das Unternehmen einen Antrag stellen und die geforderten Unterlagen einreichen. Die genauen Anforderungen und das Antragsverfahren können je nach Art der Förderung variieren. Es ist ratsam, die Webseite der BG Bau zu besuchen oder direkt mit ihrem Servicecenter Kontakt aufzunehmen, um Informationen zu den spezifischen Anforderungen und dem Antragsverfahren zu erhalten.

Wie lange dauert es, bis über einen Förderantrag entschieden wird?

Die Bearbeitungsdauer für einen Förderantrag kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel bemüht sich die BG Bau jedoch, Anträge so schnell wie möglich zu prüfen und eine Entscheidung zu treffen. Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig mit der Antragstellung zu befassen, um eventuelle Wartezeiten zu minimieren.

Können Unternehmen bereits geförderte Maßnahmen erneut beantragen?

Ja, Unternehmen können nach Abschluss einer geförderten Maßnahme erneut Fördermittel beantragen, sofern weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes geplant sind. Es gelten jedoch die jeweiligen Bestimmungen und Bedingungen der BG Bau für eine erneute Förderung.

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