Die Verantwortung für die Prüfung von Gerüsten liegt in erster Linie beim Arbeitgeber oder demjenigen, der das Gerüst bereitstellt. Dies kann der Bauherr, der Bauunternehmer oder der Gerüstvermieter sein. Gemäß den Arbeitsschutzvorschriften und Bauvorschriften ist der Arbeitgeber verpflichtet, sicherzustellen, dass Gerüste sicher und funktionsfähig sind, bevor sie benutzt werden. Dies übernimmt immer eine befähigte Person.
Elena Burgardt bringt umfassende Erfahrung im Gerüstbau und in der Sicherheit mit. Ihr Fachwissen erstreckt sich über die Planung, Konstruktion und Inspektion von Gerüsten für unterschiedliche Zwecke. Durch das Verfassen informativer Artikel und Beiträge zum Thema Gerüst teilt sie ihr Wissen gerne mit anderen. Ihr Ziel ist es, Lesern fundierte Informationen und praktische Ratschläge zu bieten, um ihnen bei Gerüstprojekten zu helfen und die Sicherheit zu gewährleisten.