Die 3 wichtigsten Fakten auf einen Blick
- Gültig ab 1. Mai 2026 – Das Sommerausfallgeld ist eine neue tarifliche Leistung im Gerüstbauer-Handwerk und gilt für wetterbedingte Arbeitsausfälle zwischen Mai und August.
- 75 % Lohnerstattung – Gerüstbauer erhalten bei hitze- oder wetterbedingtem Arbeitsausfall 75 Prozent ihres Stundenlohns – für bis zu 50 Stunden pro Jahr.
- Erstattung über die SOKA GERÜSTBAU – Der Arbeitgeber zahlt zunächst vor und bekommt den Betrag plus 32 % pauschalen Sozialaufwandsersatz von der Sozialkasse erstattet.
Inhalt dieser Seite
- Was ist das Sommerausfallgeld? Definition und Hintergrund
- Wer hat Anspruch auf Sommerausfallgeld im Gerüstbau?
- Sommerausfallgeld beantragen: Wann, wie und was ist zu beachten?
- Praxisbeispiel
- Sommerausfallgeld und Saison-Kurzarbeitergeld: Was ist der Unterschied?
- Warum ist das Sommerausfallgeld ein Meilenstein für das Gerüstbauer-Handwerk?
- FAQ – Häufige Fragen zum Sommerausfallgeld
- Fazit
- Quellen
Was ist das Sommerausfallgeld? Definition und Hintergrund
Wer im Gerüstbau arbeitet, kennt das Problem aus dem Effeff: An extremen Hitzetagen wird es auf dem Gerüst schlicht gefährlich. Temperaturen über 30 Grad, pralle Sonne, kaum Wind – die Arbeit kann dann nicht mehr verantwortet werden. Bisher fehlte dafür eine klare finanzielle Absicherung. Das ändert sich jetzt.
Das Sommerausfallgeld ist eine neue tarifliche Leistung, die seit dem 1. Mai 2026 im Gerüstbauer-Handwerk gilt. Grundlage ist der Tarifvertrag über ein Sommerausfallgeld (TV Sommerausfallgeld), den der Bundesverband Gerüstbau e.V. bzw. die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk gemeinsam mit der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) am 25. September 2025 vereinbart haben.
Das Prinzip: Fällt Arbeit aufgrund zwingender Witterungsbedingungen – vor allem Hitze – aus, haben gewerbliche Arbeitnehmer Anspruch auf 75 Prozent ihres Stundenlohns für die ausgefallenen Stunden. Der Arbeitgeber zahlt zunächst aus und erhält den Betrag im Nachgang von der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes (SOKA GERÜSTBAU) erstattet.
Wer hat Anspruch auf Sommerausfallgeld im Gerüstbau?
Eine der häufigsten Fragen lautet: Bekommt das eigentlich jeder? Die Antwort ist differenziert.
Anspruchsberechtigt sind:
- Gewerbliche Arbeitnehmer im Gerüstbauer-Handwerk (also Kolonnenführer, Gerüstbauer-Gesellen, Helfer etc.)
- Arbeitnehmer, die dem Tarifvertrag des Gerüstbauer-Handwerks unterliegen
- Erkrankte Arbeitnehmer – im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes, allerdings nur für die ersten sechs Wochen der Erkrankung (Lohnfortzahlungszeitraum)
Keinen Anspruch haben:
- Angestellte (kaufmännische Mitarbeiter, Büroangestellte)
- Entsendebetriebe – für sie gilt ausschließlich das Urlaubskassenverfahren
- Arbeitnehmer, die nicht dem TV Sommerausfallgeld unterliegen
Wichtig zu wissen: Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer beendet wurde – solange das Beschäftigungsverhältnis im Ausfallzeitraum bestand.
Sommerausfallgeld beantragen: Wann, wie und was ist zu beachten?
Zeitraum und Stundenkontingent
Das Sommerausfallgeld kann ausschließlich für Ausfälle im Zeitraum 1. Mai bis 31. August eines Jahres in Anspruch genommen werden. Je Arbeitnehmer sind pro Kalenderjahr maximal 50 Stunden förderfähig. Fällt mehr Arbeitszeit aus, trägt der Arbeitgeber die Mehrkosten selbst.
Voraussetzungen für den Ausfallgeld-Anspruch
Damit der Anspruch greift, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Witterungsbedingter Ausfall: Die Arbeit muss aufgrund von Hitze, Sturm, Starkregen oder vergleichbaren atmosphärischen Einwirkungen nicht durchführbar sein – trotz verfügbarer Schutzmaßnahmen wie Schutzkleidung oder Abdeckungen.
- Mindestdauer: Der Ausfall muss an dem betreffenden Tag mindestens eine Stunde andauern.
- Regelmäßige Arbeitszeit: Als Berechnungsgrundlage gilt die tarifliche Regelarbeitszeit: Mo–Do 8 Stunden, Fr 7 Stunden. Bereits geleistete Stunden werden abgezogen.
Gibt es eine feste Temperaturgrenze?
Nein. Eine konkrete Temperaturgrenze (z. B. 35 Grad) wurde bewusst nicht festgelegt. Maßgeblich ist die Gesamtsituation vor Ort: Neben der Temperatur spielen Luftfeuchtigkeit, Sonneneinstrahlung, Wind und die Art der Arbeit eine Rolle. Die Entscheidung, ob Arbeiten einzustellen sind, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Arbeitgebers – ggf. in Abstimmung mit dem Betriebsrat.
Müssen vorher Überstunden abgebaut werden?
Eine gesetzliche oder tarifliche Pflicht, vor dem Sommerausfallgeld zunächst Überstunden abzubauen, besteht im TV Sommerausfallgeld nicht. Das Sommerausfallgeld greift direkt, wenn die Witterungsvoraussetzungen erfüllt sind. Es empfiehlt sich jedoch, Stundenkonten im Betrieb sauber zu führen – da der Arbeitgeber die ausgefallenen Stunden gegenüber der SOKA GERÜSTBAU dokumentieren und nachweisen muss.
So wird das Sommerausfallgeld berechnet – mit Beispiel
Die Formel ist einfach:
75 % des Stundenlohns × Ausfallstunden = Sommerausfallgeld
Ausfallzeiten werden auf volle Viertelstunden kaufmännisch gerundet (1–7 Min. = 0,00 h; 8–22 Min. = 0,25 h; 23–37 Min. = 0,50 h; 38–52 Min. = 0,75 h; 53–60 Min. = 1,00 h).
Praxisbeispiel aus dem Gerüstbau:
Gerüstbauer Stefan Stabil beginnt seinen Arbeitstag (Donnerstag) um 7:00 Uhr. Um 11:40 Uhr entscheidet der Vorarbeiter, die Arbeiten wegen extremer Hitze einzustellen.
- Regelarbeitszeit: 8 Stunden
- Geleistete Stunden: 4 Stunden 40 Minuten
- Ausfall: 3 Stunden 20 Minuten → gerundet: 3,25 Stunden
- Stundenlohn: 19,25 € (Ecklohn ab November 2025)
- Sommerausfallgeld: 75 % × 19,25 € × 3,25 h = 46,93 €
- Erstattung durch SOKA GERÜSTBAU: 46,93 € + 32 % Sozialaufwandsersatz (15,02 €) = 61,95 €
Sommerausfallgeld beantragen – der Ablauf
Der Ablauf läuft über die SOKA GERÜSTBAU:
- Arbeitgeber stellt den Ausfall fest und dokumentiert Datum, Uhrzeit, Witterung, betroffene Arbeitnehmer und ausgefallene Stunden.
- Arbeitgeber zahlt das Sommerausfallgeld an den Arbeitnehmer aus.
- Arbeitgeber stellt Erstattungsantrag bei der SOKA GERÜSTBAU (Online-Service unter www.sokageruest.de).
- SOKA erstattet den ausgezahlten Betrag plus 32 % pauschalen Sozialaufwandsersatz.
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Verfallsfristen: Bis wann muss der Anspruch geltend gemacht werden?
Der Anspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber verfällt am 30. Juni des Folgejahres. Fällt also im Juli 2026 Arbeit aus und zahlt der Arbeitgeber nicht, kann der Arbeitnehmer den Anspruch bis zum 30. Juni 2027 geltend machen.
Sommerausfallgeld und Saison-Kurzarbeitergeld: Was ist der Unterschied?
Viele Gerüstbauer kennen das Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KUG) – das Pendant für den Winter. Auf den ersten Blick klingen beide Leistungen ähnlich. Es gibt jedoch wesentliche Unterschiede:
| Merkmal | Sommerausfallgeld | Saison-Kurzarbeitergeld |
|---|---|---|
| Zeitraum | 1. Mai – 31. August | Dezember – März (Schlechtwetterzeit) |
| Rechtsgrundlage | Tarifvertrag (TV Sommerausfallgeld) | Gesetz (SGB III) |
| Zuständige Stelle | SOKA GERÜSTBAU | Agentur für Arbeit |
| Höhe | 75 % des Stundenlohns | 60 % (67 % mit Kind) des Nettolohnausfalls |
| Grund | Zwingend: Witterung (Hitze etc.) | Witterung oder konjunkturelle Gründe |
| Max. Stunden | 50 Stunden/Arbeitnehmer/Jahr | Kein starres Stundenkontingent |
| Voranmeldung | Nicht erforderlich | Anzeigepflicht bei der Agentur für Arbeit |
| Sozialversicherung | 32 % Pauschale für Arbeitgeber | SV-Beiträge werden durch Bundesagentur übernommen |
Kurz gesagt: Das Sommerausfallgeld ist eine tarifliche Leistung der Branche für den Sommer – schnell, ohne bürokratische Voranmeldung, über die Sozialkasse abgewickelt. Das Saison-KUG ist eine staatliche Leistung der Bundesagentur für Arbeit für den Winter, mit stärkerem Verwaltungsaufwand, dafür ohne Stundenbegrenzung.
Warum ist das Sommerausfallgeld ein Meilenstein für das Gerüstbauer-Handwerk?
Hitzetage über 30 Grad sind in Deutschland keine Ausnahme mehr. Wer auf dem Gerüst arbeitet – exponiert auf Stahl, in der prallen Sonne, teils in mehreren Metern Höhe – ist diesen Bedingungen schutzlos ausgesetzt. Hitzestress, Kreislaufprobleme und das Unfallrisiko steigen erheblich.
Bisher mussten Betriebe in solchen Situationen entweder durcharbeiten und die Gesundheit der Mitarbeiter riskieren oder auf eigene Kosten stoppen. Beides war keine gute Lösung.
Das Sommerausfallgeld schafft erstmals eine faire und planbare Grundlage: Arbeitnehmer sind finanziell abgesichert, Betriebe werden entlastet, und der Gesundheitsschutz bekommt den Stellenwert, den er verdient. Experten sehen das Gerüstbau-Modell bereits als mögliches Vorbild für die gesamte Bauhauptgewerbe – bis 2027 könnten ähnliche Regelungen für alle Außenberufe kommen.
FAQ – Häufige Fragen zum Sommerausfallgeld
Ab dem 1. Mai 2026. Es greift im Zeitraum 1. Mai bis 31. August, wenn die Arbeit wegen Witterung (vor allem Hitze) mindestens eine Stunde ausfällt.
75 Prozent des tariflichen Stundenlohns ohne Mehrarbeitszuschläge – für maximal 50 Stunden pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr.
Der Arbeitgeber zahlt das Sommerausfallgeld direkt an den Arbeitnehmer aus und stellt anschließend den Erstattungsantrag bei der SOKA GERÜSTBAU.
Nein. Die Regelung gilt ausschließlich für gewerbliche Arbeitnehmer. Angestellte (z. B. Büroangestellte) und Entsendebetriebe sind ausgeschlossen.
Nein. Der TV Sommerausfallgeld sieht keine Pflicht zum vorherigen Überstundenabbau vor. Das Sommerausfallgeld greift unabhängig vom Stundenkonto, sobald die Witterungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Es gibt keine feste Temperaturgrenze. Maßgeblich ist die Gesamtsituation vor Ort: Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Sonneneinstrahlung und Wind. Die Entscheidung trifft der Arbeitgeber nach pflichtgemäßem Ermessen.
Ja, eingeschränkt. Erkrankte Arbeitnehmer werden im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes wie betroffene Kollegen behandelt – aber nur in den ersten sechs Wochen der Erkrankung (Lohnfortzahlungszeitraum). Danach greift das Krankengeld der Krankenkasse.
Der Anspruch des Arbeitnehmers verfällt am 30. Juni des Folgejahres. Für Ausfälle im Sommer 2026 gilt also der 30. Juni 2027 als Frist.
Ausfälle, die über 50 Stunden hinausgehen, werden nicht mehr von der SOKA erstattet. Der Arbeitgeber trägt diese Kosten selbst – oder es greift Kurzarbeit nach allgemeinen Regelungen.
Das Sommerausfallgeld ist eine tarifliche Leistung für den Sommer (Mai–August), die über die SOKA abgewickelt wird. Das Saison-KUG ist eine staatliche Leistung für den Winter (Dez.–März), die über die Agentur für Arbeit läuft und keine Stundenbegrenzung kennt. Beide Instrumente ergänzen sich und sichern gemeinsam das ganze Jahr ab.
Fazit: Sommerausfallgeld – neu, wichtig, jetzt handeln
Das Sommerausfallgeld ist kein Nice-to-have, sondern ein echter Fortschritt für die Branche. Als Gerüstbauer oder Betriebsinhaber solltest du die Regelung gut kennen: Dokumentiere Ausfälle sorgfältig, zahle das Sommerausfallgeld rechtzeitig aus und stelle deinen Erstattungsantrag bei der SOKA GERÜSTBAU.
Der Klimawandel macht Hitzetage zur Normalität. Gut, dass es jetzt eine tarifliche Absicherung dafür gibt.
Sommerausfallgeld jetzt beantragen: SOKA GERÜSTBAU – Online-Service
Quellen
- SOKA GERÜSTBAU – Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes: Sommerausfallgeld (Stand: Mai 2026). https://www.sokageruest.de/arbeitnehmer/sommerausfallgeld/
- DGB – Deutscher Gewerkschaftsbund: Gerüstbauer-Handwerk: 11,9 Prozent mehr Lohn – Sommerausfallgeld und höhere ZVK-Rente ab 2026 (Oktober 2025). https://www.dgb.de/service/weiterer-service/tarifmeldungen/tarifmeldung/geruestbauer-handwerk-119-prozent-mehr-lohn-sommerausfallgeld-und-hoehere-zvk-rente-ab-2026
- Handwerksblatt: Tarifabschluss: Mehr Lohn und ein Sommerausfallgeld für Gerüstbauer (Oktober 2025). https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/tarifabschluss-mehr-lohn-und-ein-sommerausfallgeld-im-geruestbauer-handwerk
- Deutsche Handwerks Zeitung: Tarifvertrag für Gerüstbauer: Diese Einigung wurde erzielt (Oktober 2025). https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/tarifvertrag-fuer-geruestbauer-diese-einigung-wurde-erzielt-368747/
- UNI Electronic: Hitzefrei im Handwerk: 2026 kommt das Sommerausfallgeld (Februar 2026). https://www.uni-electronic.de/sommerausfallgeld/
- Tarifvertrag über ein Sommerausfallgeld (TV Sommerausfallgeld) vom 25. September 2025.
Dieser Beitrag wurde im Wissensblog von Blizzard Gerüstsysteme veröffentlicht. Für eine rechtssichere Beratung im Einzelfall wende dich bitte direkt an deine zuständige Steuerkanzlei oder das Serviceteam der SOKA GERÜSTBAU.