Ab dem 1. Juli 2025 gilt in Deutschland ein neues Investitionsförderprogramm, das besonders für Handwerksbetriebe, Bauunternehmen und Gerüstbauer attraktiv ist. Wer in der Zeit vom 01.07.2025 bis 31.12.2027 in betriebliche Ausrüstung investiert – also etwa in Gerüstsysteme, Werkzeuge oder Fahrzeuge – kann von deutlich verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten profitieren.
Degressive Abschreibung von 30 % für bewegliche Wirtschaftsgüter
Die wichtigste Änderung: Ab dem 1. Juli 2025 bis einschließlich 31. Dezember 2027 darfst du für neue bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eine degressive Abschreibung von 30 % pro Jahr anwenden. Diese Regelung ist besonders vorteilhaft für Unternehmen, die hohe Investitionen planen – zum Beispiel in:
- Fassadengerüste
- Rollgerüste
- Gerüstzubehör
- Werkzeuge oder Maschinen zur Gerüstmontage
- Lagertechnik und Regale für Gerüstteile
Der Clou: Du kannst im ersten Jahr 30 % des Kaufpreises steuerlich geltend machen, im zweiten Jahr wieder 30 % des Restwerts und so weiter. Damit senkst du deine Steuerlast schon im Jahr der Anschaffung spürbar – ein echter Liquiditätsvorteil.
Bespielrechnung (10.000 € Netto-Anschaffungskosten)
Jahr | Abschreibung (30%) | Restwert |
---|---|---|
2025 | 3.000 € | 7.000 € |
2026 | 2.100 € | 4.900 € |
2027 | 1.470 € | 3.430 € |
2028 | 1.029 € | 2.401 € |
2029 | 720,30 € | 1.680,70 € |
Die Abschreibung erfolgt jedes Jahr auf den Restwert – so entsteht eine steuergünstige Entlastung besonders in den ersten Jahren. Diese Abschreibung gilt für neue, selbst angeschaffte Wirtschaftsgüter, also z. B. neue Gerüstsysteme von Blizzard Gerüstsysteme – direkt vom Hersteller.
Wer kann die Förderung nutzen?
Die Regelung richtet sich an alle bilanzierenden Unternehmen, Freiberufler und Selbstständigen, darunter auch:
- Bauunternehmen
- Dachdecker- und Malerbetriebe
- Gerüstbaubetriebe
- Handwerksbetriebe aller Art
Wichtig: Die Regelung gilt nur für Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden.
Elektromobilität: 75 % Sofortabschreibung für E-Nutzfahrzeuge
Neben der degressiven Abschreibung wurde auch ein weiterer steuerlicher Vorteil verabschiedet: Ab dem 1. Januar 2025 kannst du bestimmte elektrische Nutzfahrzeuge mit 75 % sofort abschreiben.
Das betrifft u. a.:
- Elektro-Transporter (z. B. für Gerüst-Transport)
- elektrische Pick-ups
- leichte E-Lkw bis 7,5 Tonnen
- E-Kastenwagen oder ähnliche Fahrzeuge im gewerblichen Einsatz
Die Sofortabschreibung von 75 % im Anschaffungsjahr reduziert deine Steuerlast massiv – und macht den Umstieg auf E-Mobilität deutlich attraktiver. Die restlichen 25 % werden regulär verteilt. Auch Ladeinfrastruktur (z. B. Wallboxen oder Schnelllader) wird unter bestimmten Bedingungen gefördert oder kann separat abgeschrieben werden.
Sofortabschreibung für ein E-Nutzfahrzeug (100.000 € Netto-Anschaffungskosten)
Jahr | Abschreibung | Restwert |
---|---|---|
2025 | 75.000 € | 25.000 € |
2026 | 6.280 € | 0,00 € |
Tipp: Wer seine Gerüstflotte modernisieren und gleichzeitig umweltfreundlicher werden will, sollte 2025 beide Programme kombinieren: Gerüst kaufen & E-Fahrzeug anschaffen – und doppelt profitieren.
Unser Fazit: Jetzt Investitionen clever planen
Die neuen Abschreibungsmöglichkeiten bieten gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die Chance, in moderne, langlebige und effiziente Ausrüstung zu investieren – und dabei Steuern zu sparen.
Deine Vorteile auf einen Blick:
✅ 30 % Abschreibung pro Jahr für neue Gerüste, Zubehör & Geräte
✅ 75 % Sofortabschreibung für Elektro-Nutzfahrzeuge
✅ Mehr Liquidität durch niedrigere Steuerlast
✅ Planungssicherheit bis Ende 2027
✅ Förderung von nachhaltiger & zukunftsfähiger Technik
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