Schutzgitterstütze für Dacharbeiten
Wenn aus arbeitstechnischen Gründen bei Dacharbeiten kein Seitenschutz verwendet werden kann, müssen nach Angaben der Bau BG Dachfanggerüste angebracht werden, damit das Auffangen abstürzender Personen oder Materialien gewährleistet ist. Diese Gerüste sichern das Arbeiten von Personen auf Dächern mit einer Dachneigung größer als 20°. Dafür werden auf die oberste Lage, statt einer Geländerstütze, die Schutzgitterstütze 2,00 m x 0,73 m aufstecken. Je Feld zwei Seitenschutzgitter. Die Keile werden festgeschlagen, die Bordbretter und Fallstecker eingesetzt.