Rohrpalette | Stapelpalette

188,58

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GTIN: 0660357371613
  • 4 abnehmbare Steckrohre
  • zum Lagern & Transportieren
  • aus feuerverzinktem Stahl
Artikelnummer: BLSPA-120 Kategorie:
Hersteller: Rolle Gerüstvertrieb e.K.
Carl-von-Linde-Straße 4
89343 Jettingen-Scheppach
info@rolle-gerueste.de
Tel.: +49 8225 - 3090 870
Verantwortliche Person: Manfred Rolle

Für die sichere Aufbewahrung und den Transport von Gerüstteilen bietet sich die Rohrpalette als optimale Option an. Ihre herausragende Qualität basiert auf dem Einsatz von feuerverzinktem Stahl, der unter Einhaltung strengster Qualitätsstandards produziert wird. Das durchdachte Design gewährleistet eine rasche und problemlose Zusammensetzung. Mit Hilfe eines innovativen Stecksystems lassen sich die Komponenten vielseitig kombinieren, sodass selbst Laien den Aufbau in Windeseile bewerkstelligen können. Diese Rohrpalette zeichnet sich durch Robustheit, Beständigkeit und benutzerfreundliche Handhabung aus – perfekt geeignet für den Einsatz sowohl auf Bauplätzen als auch in Lagerhallen oder Plätzen.

Produktdetails

Gewicht
30 kg
Größe
120 × 90 × 25 cm
Warnhinweise und Sicherheitsinformationen:

Aufbau- und Verwendungsanleitung downloaden
Prüfprotokoll downloaden

Warnhinweise:
Nur von fachkundigem Personal nach AuV aufzustellen; Nutzung gemäß EN 12811; Absturzgefahr – Seitenschutz sofort montieren; regelmäßige Sichtprüfung vor Benutzung.

Rechts- und Sicherheitsinformation zu Zulassungen (Rolle Blizzard S70)
Für die sichere Verwendung von Rolle Blizzard S70 sind die einschlägigen allgemeinen Bauartgenehmigungen (aBG/abZ) und ggf. Ergänzungsbescheide maßgeblich.
Aufgrund laufender Aktualisierungen (z. B. zusätzliche Bauteile/Revisionen) stellen wir alle aktuellen und gültigen Dokumente zentral bereit:

  •  Zentrale Übersicht: Zulassungen & Ergänzungen – Rolle Blizzard S70
  • Verbindlich ist ausschließlich der Stand der Dokumente in dieser Übersicht.
  • Kombinationen/Mischsysteme sind nur zulässig, soweit sie in den dortigen Dokumenten ausdrücklich geregelt sind.
  • Abweichungen oder nicht genannte Kombinationen sind nicht durch die AuV/Zulassungen gedeckt und bedürfen ggf. eines objektbezogenen statischen Nachweises.

(Zuletzt geprüft: 18.09.2025 · Dokumentenstand: siehe Übersichtsseite)