Alupodesttreppe

ab 214,44

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➤ aus leichtem Aluminium
➤ Für Feldlänge 1,00 m | 2,57 m | 3,07 m
➤ 3,25 m x 0,64 m – 23 kg | 3,65 m x 0,64 m – 28 kg
➤ Für das sichere Besteigen der Gerüstebenen
➤ Rutsch- und trittsichere Stufen
➤ Bequemer Außenaufstieg beispielsweise beim Transport
von Materialien und bei starker Gerüstbegehung

Artikelnummer: BLTRU64 Kategorien: , Marke:
Hersteller: Rolle Gerüstvertrieb e.K.
Carl-von-Linde-Straße 4
89343 Jettingen-Scheppach
Deutschland
info@rolle-gerueste.de
Tel.: +49 8225 - 3090 870
Verantwortliche Person: Manfred Rolle

Alupodesttreppe | Anfangstreppe

Für das sichere Besteigen bei Fassadengerüsten kommen die Aluminium Gerüsttreppen für den vorgestellten Aufbau zum Einsatz. Die Stufen der Podesttreppen sind rutschsicher, trittsicher und ermöglichen einen sicheren Außenaufstieg bei starker Gerüstbegehung und beim Transport von Materialien ohne das die Arbeitsfläche im Hauptgang verringert wird.

Produktdetails

Gewicht
23 kg
Größe
320 × 61 × 36 cm
Warnhinweise und Sicherheitsinformationen:

Aufbau- und Verwendungsanleitung downloaden
Prüfprotokoll downloaden

Warnhinweise:
Nur von fachkundigem Personal nach AuV aufzustellen; Nutzung gemäß EN 12811; Absturzgefahr – Seitenschutz sofort montieren; regelmäßige Sichtprüfung vor Benutzung.

Hinweis: Das Zulassungsverfahren befindet sich derzeit noch in Bearbeitung.

Rechts- und Sicherheitsinformation zu Zulassungen (Rolle Blizzard S70)
Für die sichere Verwendung von Rolle Blizzard S70 sind die einschlägigen allgemeinen Bauartgenehmigungen (aBG/abZ) und ggf. Ergänzungsbescheide maßgeblich.
Aufgrund laufender Aktualisierungen (z. B. zusätzliche Bauteile/Revisionen) stellen wir alle aktuellen und gültigen Dokumente zentral bereit:

  •  Zentrale Übersicht: Zulassungen & Ergänzungen – Rolle Blizzard S70
  • Verbindlich ist ausschließlich der Stand der Dokumente in dieser Übersicht.
  • Kombinationen/Mischsysteme sind nur zulässig, soweit sie in den dortigen Dokumenten ausdrücklich geregelt sind.
  • Abweichungen oder nicht genannte Kombinationen sind nicht durch die AuV/Zulassungen gedeckt und bedürfen ggf. eines objektbezogenen statischen Nachweises.

(Zuletzt geprüft: 18.09.2025 · Dokumentenstand: siehe Übersichtsseite)