Erweiterte Herstellergarantie für fahrbare Arbeitsbühnen – 10 Jahre

Stand: 22.09.2025

Kurzzusammenfassung: Diese freiwillige Herstellergarantie ergänzt die gesetzlichen Mängelrechte. Im Garantiefall leisten wir nach unserer Wahl Reparatur oder Austausch. Voraussetzung ist die bestimmungsgemäße Nutzung gemäß Anleitung und die Einhaltung der Prüf- und Pflegehinweise.

1. Garantiegeber und Kontakt

Garantiegeber: Rolle Gerüstvertrieb e.K. Carl-von-Linde-Straße 4, 89343 Jettingen-Scheppach, Deutschland

Kontakt für Garantiefälle: reklamation@rolle-gerueste.de oder 08225-3090870.

2. Geltungsbereich, Dauer, Beginn

Geltungsbereich: Die Herstellergarantie gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz.

Dauer: 10 Jahre ab Kaufdatum.

Beginn: Mit Ablieferung an den Erstkäufer (Nachweis: Kaufbeleg/Rechnung); Serien-/Artikelnummer erforderlich.

Übertragbarkeit: Die Garantie ist nicht übertragbar und gilt nur für den ursprünglichen Käufer.

3. Abdeckung und Leistungen

Die Garantie deckt Material-, Herstellungs- und Verarbeitungsfehler an Rollgerüstteilen ab, die trotz sachgemäßer Montage und Verwendung gemäß der Montage- und Gebrauchsanleitung auftreten.

Im Garantiefall leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatz innerhalb 14 Werktagen.

4. Ausschlüsse

Nicht umfasst sind insbesondere:

  • Schäden, die auf natürlichen Verschleiß (Rost, Witterungsschäden usw.) zurückzuführen sind, 
  • Schäden durch unsachgemäße Montage, Überlast, mangelnde Pflege, fehlende oder falsche Ballastierung / Abstützung, chemische/korrosive Einflüsse, Sturz-/Unfallereignisse, höhere Gewalt,
  • Verwendung von nicht freigegebenen Zubehör-/Ersatzteilen, eigenmächtige Umbauten/Bohrungen/Schweißarbeiten,
  • oberflächliche Beeinträchtigungen ohne Funktionsminderung (z. B. Kratzer),
  • gewerbliche Vermietung ohne dokumentierte Übergabe-/Rücknahmeprüfung, sofern vereinbart.
  • Eigenverantwortliche Transportschäden (Transportschäden die bei Anlieferung passieren sind selbstverständlich abgedeckt).

5. Voraussetzungen

  • Montage, Nutzung, Umbau und Abbau ausschließlich gemäß der Montage- und Gebrauchsanleitung und den Vorgaben der DIN EN 1004‑1.
  • Einhaltung der Betreiberpflichten (insbesondere regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfungen; im gewerblichen Einsatz durch eine befähigte Person dokumentiert).
  • Keine eigenmächtigen Reparaturen; nur Original- oder freigegebene Ersatzteile.
  • Vollständige und richtige Angaben im Garantiefall (Kaufbeleg, Seriennummer, Fehlerbeschreibung, Fotos/Videos).

6. Geltendmachung

Meldung unter Angabe von Produkt, Serien-/Artikelnummer, Kaufdatum, Fehlerbeschreibung und Fotos/Videos über reklamation@rolle-gerueste.de.

Prüfung: Wir bestätigen innerhalb von 5 Werktagen den Ablauf und teilen Ihnen den weiteren Ablauf mit.

Versand: Sie senden das Bauteil/Produkt mit einem von uns gesendeten Lieferschein ein bzw. wir veranlassen die Abholung. Jedoch ist nicht immer der Rückversand nötig. Dies entscheidet der Prüfer, je nach Schadensumfang.

Entscheidung: Nach Prüfung Reparatur/Austausch. Rücksendung an die ursprüngliche Lieferadresse, sofern nichts anderes vereinbart.

7. Verhältnis zu gesetzlichen Rechten

Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln (insbesondere nach §§ 434 ff., 437, 438 und 477 BGB) bestehen unabhängig von dieser Garantie und werden durch sie weder eingeschränkt noch ersetzt. Diese Herstellergarantie begründet zusätzliche, freiwillige Ansprüche gegenüber dem Garantiegeber.

8. Haftung

Weitergehende Ansprüche im Rahmen dieser Garantie – insbesondere Schadens- oder Aufwendungsersatz – sind ausgeschlossen. Unberührt bleiben jedoch gesetzlich zwingende Ansprüche, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir im Falle einfacher Fahrlässigkeit begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. In unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehene Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Weitergehende Ansprüche im Rahmen dieser Garantie – insbesondere Schadens- oder Aufwendungsersatz – sind ausgeschlossen. Unberührt bleiben jedoch gesetzlich zwingende Ansprüche, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir im Falle einfacher Fahrlässigkeit begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

9. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften am gewöhnlichen Aufenthalt des Verbrauchers bleiben unberührt.

10. Dokumentation & Nachweise

Bitte bewahren Sie Kaufbelege, Artikelnummern und Prüfprotokolle während der Garantiedauer auf. Für gewerbliche Nutzer empfehlen wir die folgende Kurz-Checkliste:

Prüf- & Wartungsnachweis (Kurz)

Datum [..]

Ort/Einsatz [..]

Geprüfte Punkte: Standleitern, Diagonalen, Geländer, Plattform, Rollen/Bremsen, Ausleger/Abstützung, Verbindungen/Sicherungen, usw.

Ergebnis: [i.O. / Mangel]

Maßnahmen [..]

Geprüft durch [Name/Unterschrift]