Gerüst-Wissen

Gerüstteile prüfen:  was zu beachten ist

Gerüstteil beschädigt: Kein Ersatz ohne eine Überprüfung

Nach dem Auf- Ab- oder Umbau (Gerüstteile ersetzen) eines Gerüsts hat der Ersteller eine sichere Konstruktion zu übergeben. Als ein entsprechender Nachweis gegenüber dem Nutzer gilt das Protokoll der Abnahmeprüfung.

Was muss geprüft werden?

1. Die Eignung der Anlage für die mit ihrer Hilfe auszuführenden Tätigkeiten 2. Die Wirksamkeit (und Funktionsfähigkeit) aller Sicherheits- und Schutzeinrichtungen 3. Die Inaugenscheinnahme (Sichtprüfung) orientiert sich an der Gerüstkennzeichnung und an einem, wenn vorhanden, Prüfprotokoll des Gerüstherstellers.

Auf was habe ich besonders zu achten?

Die Arbeiten etwa an einer Fassade im Zusammenhang einer Sanierung dauern unter Umständen Monate oder sogar Jahre. Das Gerüst wird dann durch die Witterung oder Material-Transporte erheblich belastet, sodass Schäden an den Komponenten auftreten können. Du solltest als Eigentümer oder Mieter der Gerüstkonstruktion bei einer Sichtprüfung vor allem darauf achten, ob einzelne Gerüstteile beschädigt sind.

Wer darf die Gerüstteile prüfen?

– Gerüstbaumontageleiter – geprüfte Gerüstbau-Kolonnenführer – geprüfte Gerüstbau-Obermonteure – Gerüstbaumeister – Poliere – Personen aus dem Bauhandwerk, die über die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse verfügen

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