Gerüst-Wissen
Nach den gesetzlichen Vorschriften muss das komplett aufgebaute Gerüst von einer "befähigten Person" begutachtet werden.
Die "befähigte Person" muss die Ergebnisse der Prüfung dokumentieren und an der Konstruktion die erforderlichen Kennzeichnungen anbringen, wie den Namen des Erstellers, die erlaubten Lasten und die erforderlichen Sicherheitshinweise.
Nach der Prüfung wird das geprüfte Gerüst dem Nutzer übergeben.
Die Information 201-011 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU) empfiehlt, die Übergabe des Gerüsts gemeinsam mit dem zukünftigen Anwender durchzuführen, um etwaige Unstimmigkeiten vor Ort klären und nötige Besserungen sofort vornehmen zu können.